TLD-Update

Neues von .eu, .cz und .ar

Sammelklage – während die Zivilprozessordnung in Deutschland dieses Instrument nicht kennt, gilt es in den USA als gefürchtetes Mittel, um einer Klage Druck zu verleihen. Auch für die Europa-Domain .eu soll es bald solche Sammelklagen geben, um Cybersquatting noch effektiver zu bekämpfen. Neues melden auch .cz (Tschechische Republik) und .ar (Argentinien).

Das in Prag ansässige Schiedsgericht für Streitschlichtungsverfahren um .eu-Domains will im Kampf gegen Cybersquatting alle Kräfte bündeln: eine Änderung der Verfahrensordnung soll künftig Sammelklagen möglich machen. Demnach soll sich eine Mehrzahl von Klägern einem Einzelkläger anschließen können, wenn er gegen einen mutmaßlichen Cybersquatter vorgeht. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass gleiche oder gleichgelagerte Sachverhalte vorliegen. Die Sammelklage würde es weiter erlauben, dass ein Vertreter mehrerer Kläger in einem Verfahren gegen den Beklagten vorgehen kann; um etwaige Zweifel auszuschliessen, kann das Panel bei einer Transferentscheidung auf Übertragung an den jeweiligen Kläger erkennen. Die geplante Änderung wird noch bis zum 16. Juni 2008 öffentlich diskutiert; wann eine Entscheidung fällt, ist noch nicht bekannt.

Obwohl internationalisierte Domain-Namen (IDNs) in Deutschland, Österreich und der Schweiz schon seit dem Jahr 2004 verfügbar sind, sind sie weltweit noch kein Standard. So plant etwa die tschechische Domain-Verwaltung CZ.NIC erst jetzt deren Einführung. Dem geht zunächst jedoch eine Befragung der .cz-Community voraus, ob überhaupt ein Bedarf für die IDNs besteht; zudem sind sie im Hinblick auf mögliche Vertipper nach Ansicht von CZ.NIC auch rechtlich nicht unproblematisch. Wann mit einer Entscheidung gerechnet werden kann, ist öffentlich noch nicht bekannt. Etwas weiter ist man in Argentinien: nach Angaben der Registry beginnt die Einführung von IDNs noch vor August 2008; sie verläuft in vier Phasen: zunächst eine 30tägige Öffentlichkeitskampagne, dann 100 Tage Sunrise Period mit Erstzugriffsrecht für Inhaber bereits registrierter .ar-Domains auf das IDN-Pendant, sodann 90 Tage Entscheidungsphase, bevor es dann in eine Landrush-Phase geht. An letzterer darf übrigens jeder teilnehmen, der über eine Postanschrift vor Ort in Argentinien verfügt, wobei diese auch vom Registrar gestellt werden kann.

Und zu guter Letzt noch ein heisser Tipp: nachdem ICANNs Generic Names Supporting Organization (GNSO) letztes Jahr empfohlen hat, Ein-Zeichen-Domains wie a.com oder 1.net freizugeben, plädieren nun auch die Verwalter von .coop und .mobi für die Vergabe dieser Adressen. Doch anders als zu erwarten, wollen beide die Domains nicht meistbietend versteigern, sondern eine Art Ideenwettbewerb veranstalten. Geht es nach den Registries, sollen die Ein-Zeichen-Domans noch vor dem 3. Quartal diesen Jahres kommen. Näheres wird wohl bereits beim ICANN-Meeting Ende Juni 2008 in Paris zu erfahren sein.

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