.lv/.ee

neue EU-Länder im Domain-Test

Vorletzte Station bei unserem Bericht über die Registrierungsvoraussetzungen der Top Level Domains (ccTop Level Domains) in den zehn neuen EU-Mitgliedsländern sind diesmal zwei baltische Staaten: diese Woche dreht sich alles um die Endungen von Lettland (.lv) und Estland (.ee).

Das lettische Landeskürzel .lv (Latvija) zählt zu den so genannten unrestricted Top Level Domains. Ebenso wie bei .com oder .info kann jedermann und jedes Unternehmen weltweit ohne zahlenmäßige Beschränkungen .lv-Domains anmelden. Die Registrierung ist direkt unterhalb von .lv möglich und sogar ausdrücklich gewünscht. Historisch bedingt gibt es zusätzlich neun offizielle, generische Sub Level Domains wie .com.lv oder .net.lv, deren Registrierung nach wie vor grundsätzlich möglich bleibt und im Fall von .id.lv sogar kostenlos ist. Auch deutsche Staatsbürger können unter .id.lv kostenfrei eine Domain registrieren. In allen anderen Fällen ist eine Anmeldung direkt über die Vergabestelle möglich; in den ersten beiden Jahren sind umgerechnet US$ 70,– zu zahlen, später dann jährlich US$ 35,–. Die Gebühren kann man online per Kreditkarte bezahlen; wer sich gerade in Riga aufhält, kann seine Schuld bei der Vergabestelle NIC DNS Registry auch in bar begleichen. Für Streitfälle gibt es eine eigene Dispute Resolution Policy, die sich sehr stark an die Uniform Domain Name Resolution Policy (UDRP) von ICANN anlehnt.

Strenge Regeln herrschen dagegen in Estland: .ee-Domains dürfen nur Institutionen mit Sitz in der baltischen Republik registrieren, wobei unter den Begriff der Institution auch Unternehmen, Organisationen und Selbständige mit Eintrag ins estische Handelsregister fallen. Selbst in diesem Fall ist aber maximal nur eine Domain pro Institution erlaubt, die direkt unterhalb von .ee angemeldet werden kann. Für Inhaber von Markenrechten gibt es keine Ausnahme. Im Gegenzug werden allerdings keine Registrierungsgebühren fällig. Aus diesem Grund läuft der Registrierungsvertrag, der direkt mit der Vergabestelle EENet geschlossen wird, grundsätzlich zeitlich unbefristet und wird unter anderem erst gelöscht, wenn der Domain-Inhaber aufhört zu existieren oder ein Kontakt mit dem Domain-Inhaber trotz mehrmaliger Versuche nicht möglich war.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top