ccTLDs

Strengere Registrierungsregeln bei .sg

Das Singapore Network Information Centre Pte Ltd (SGNIC), Verwalter der Länderendung .sg von Singapur, verschärft die Registrierungsregeln.

Noch im Mai 2013 will SGNIC damit beginnen, die Identität von Domain-Inhabern zu verifizieren; Details zu den Modalitäten der Verifizierung sind bisher nicht bekannt. Die neue Regelung ist eine Reaktion auf Fälle von Identitätsdiebstahl und gilt sowohl für Second Level Domains direkt unterhalb von .sg wie auch alle Subdomains. Wer bereits eine .sg-Domain registriert hat, wird nicht überprüft; künftige Änderungen an einer .sg-Domain werden jedoch wiederum von der Prüfung erfasst. Keine Änderung gibt es am Erfordernis, dass jeder Inhaber einer .sg-Domain zumindest einen Admin-C mit Sitz in Singapur vorweisen muss; die Zahl der registrierbaren .sg-Domains bleibt ebenfalls unbeschränkt.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top