ccTLDs

Russland arbeitet an Ausschluss ausländischer Hostinganbieter für Inhalte unter .ru-Domains

Russland bereitet einschneidende Änderungen für die Inhaber von .ru-Domains vor. Nach einem Bericht der Nachrichtenagentur TASS beabsichtigt der Föderale Dienst für die Aufsicht im Bereich der Informationstechnologie und Massenkommunikation (Roskomnadsor), die russische Regulierungs-, Aufsichts- und Zensurbehörde für Massenmedien, Telekommunikation und Datenschutz, Einschränkungen für ausländische Hosting-Anbieter.

Grundlage sei das Bundesgesetz Nr. 406-FZ, das Hosting-Anbieter dazu verpflichtet, Informationssicherheit in ihrer Infrastruktur zu gewährleisten und mit dem Zentrum für Überwachung und Kontrolle des öffentlichen Kommunikationsnetzes (CMCN PPCN) zur Abwehr von DDoS-Angriffen zusammenzuarbeiten. Einige ausländische Unternehmen hätten diese Anforderungen jedoch nicht erfüllt. Roskomnadzor empfiehlt daher, Webseiten bei Organisationen zu hosten, die die russischen Gesetze gewissenhaft einhalten und im Register der Hosting-Anbieter eingetragen sind. Praktisch könnte dies bedeuten, dass Inhalte unter .ru-Domains nur noch von russischen Hostern angeboten werden dürfen. Sollte eine solche Hosting-Anforderung tatsächlich umgesetzt werden, wäre dies kein Präzedenzfall; für die .kz-Domain in Kasachstan gelten ähnliche Regeln. Zum jetzigen Zeitpunkt ist aber noch nichts bestätigt, Fristen gibt es keine. Für Domains mit aktiven, lokalisierten Inhalten kann eine Migration zu einem russischen Hosting-Anbieter angesichts der dynamischen Entwicklung jedoch bereits in Kürze notwendig sein.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top