ccTLDs

Norwegische Polizei ist zuständig für .no-Domain-Beschlagnahmen

Aus Norwegen erreicht uns die Nachricht, dass die Regelung für eine Beschlagnahme von .no-Domains modifiziert wurden.

Grundlage dafür ist § 203ff der Strafprozessordnung (HR-2009-01692-U), wobei Norid selbst nicht als Partei, aber als ausführende Stelle auftritt; maßgeblicher juristischer Ansprechpartner einer Beschlagnahme ist vielmehr die norwegische Polizei. Im Rahmen der Änderung wird die Verantwortlichkeit der Polizei noch mehr betont; sie muss im Streitfall auch die »Rückgabe« der Domain veranlassen. Betroffene Domain-Inhaber können sich unverändert vor Gericht gegen eine Beschlagnahme wenden. Darüber hinaus hat Norid klargestellt, dass eine Domain nicht gelöscht werden kann, wenn sie sich in einem Beschwerdeverfahren befindet. Am Rande wurde schließlich beschlossen, dass künftig auch das so genannte »Umlaut-i«, also der Buchstabe »i« mit einem Umlaut anstelle eines i-Punktes, als Sonderzeichen zur Registrierung zugelassen wird. Die Neuregelungen sind am 21. Februar 2017 in Kraft getreten, finden also ab sofort Anwendung.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top