Die .no-Verwalterin NORID hat die Regelungen für das außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren überarbeitet.
Die wohl wichtigste Änderung: die Mindestanzahl der Mitglieder im »Alternative Dispute Resolution Committee« sinkt von neun auf sechs. Der Grund ist erfreulich, nämlich der deutliche Rückgang der Beschwerdezahlen in den letzten Jahren. In der aktualisierten Fassung der Richtlinie heißt es zudem, dass die Mitglieder des Komitees eine von NORID ausgestellte Vertraulichkeitserklärung unterzeichnen müssen. Die Änderung präzisiert damit den Inhalt der Geheimhaltungspflicht und setzt § 13 des »Norwegian Public Administration Act« um. Darüber hinaus wird festgelegt, dass das Komitee keine anderen Entscheidungen treffen darf als die vom Beschwerdeführer beantragten; es gilt also ähnlich wie in der deutschen Zivilprozessordnung der Grundsatz der Antragsbindung. NORID stellt ferner klar, dass dieser Grundsatz für alle Arten von Beschwerden gilt. Die Änderungen sind am 12. August 2025 in Kraft getreten.