ccTLDs

Netherlands Authority for Consumers and Markets (ACM) erhält die Erlaubnis zur Domain-Suspendierung

In den Niederlanden erweitert sich der Kreis der Berechtigten, eine .nl-Domain vom Netz zu nehmen.

Wie die Registry SIDN mitteilt, hat die Netherlands Authority for Consumers and Markets (ACM) ab dem 17. Januar 2020 das Recht, die Anweisung zu erteilen, eine Domain zu suspendieren. Die ACM ist damit die erste Regierungsbehörde, der dieses Recht eingeräumt wird. Die Registry setzt damit die EU-Verordnung 2017/2394 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 um, die am gleichen Tag in Kraft tritt. Sie sieht in Artikel 9 Mindestbefugnisse für zuständige Behörden vor; dazu gehört auch, anzuordnen, dass Register oder Registrierungsstellen für Domänennamen einen vollständigen Domänennamen entfernen, und der betreffenden zuständigen Behörde seine Registrierung zu gestatten, sofern dies zum Schutz der Verbraucherinteressen erforderlich ist. Allerdings soll davon nur als letzter Ausweg Gebrauch gemacht werden; parallel setzt sich SIDN für eine gerichtliche Überprüfung ein, so dass der Domain-Inhaber Gelegenheit hat, angehört zu werden. Weitere EU-Registries dürften in Kürze mit ähnlichen Plänen folgen.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top