In den Niederlanden erweitert sich der Kreis der Berechtigten, eine .nl-Domain vom Netz zu nehmen.
Wie die Registry SIDN mitteilt, hat die Netherlands Authority for Consumers and Markets (ACM) ab dem 17. Januar 2020 das Recht, die Anweisung zu erteilen, eine Domain zu suspendieren. Die ACM ist damit die erste Regierungsbehörde, der dieses Recht eingeräumt wird. Die Registry setzt damit die EU-Verordnung 2017/2394 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 um, die am gleichen Tag in Kraft tritt. Sie sieht in Artikel 9 Mindestbefugnisse für zuständige Behörden vor; dazu gehört auch, anzuordnen, dass Register oder Registrierungsstellen für Domänennamen einen vollständigen Domänennamen entfernen, und der betreffenden zuständigen Behörde seine Registrierung zu gestatten, sofern dies zum Schutz der Verbraucherinteressen erforderlich ist. Allerdings soll davon nur als letzter Ausweg Gebrauch gemacht werden; parallel setzt sich SIDN für eine gerichtliche Überprüfung ein, so dass der Domain-Inhaber Gelegenheit hat, angehört zu werden. Weitere EU-Registries dürften in Kürze mit ähnlichen Plänen folgen.