Die National Internet Exchange of India (NIXI), Verwalterin der indischen Länderendung .in, erhöht offenbar den Druck auf ausländische Domain-Inhaber.
In einer Meldung auf der Registry-Website heißt es:
It is clarified that for registrations of .IN domain names by persons/entities residing outside of India (Non-Resident/foreign Registrants), NIXI requests that the Non-Resident/foreign Registrant shares their business connection and/or purpose of connection to India which is a global practice well within the right of registry being ‚ccTLD‘.
Der Hinweis sei erfolgt, um Transparenz und Compliance im Registrierungsprozess für .in-Domains zu gewährleisten. NIXI weist weiter darauf hin, dass es sich bei diesem Hinweis um eine verfahrenstechnische Anforderung handelt und nicht in Indien ansässige / ausländische Domain-Inhaber in keiner Weise von der Registrierung ausgeschlossen sein sollen. Personen oder Unternehmen mit Sitz außerhalb Indiens können also auch weiterhin .in-Domains registrieren. Allerdings darf man davon ausgehen, dass NIXI künftig die Geschäftsverbindung des Domain-Inhabers zu Indien oder den Zweck der Registrierung eingehender prüft.