Das Schiedsgericht der Genfer World Intellectual Property Organization (WIPO) gibt bekannt, dass die Regelungen für den Streitbeilegungsdienst um Domain-Namen mit der Endung .ph (Philippinen) geändert wurden.
Die an die UDRP angelehnten Verfahrensregelungen erfordern künftig nicht mehr, dass die Parteien ihre Schriftsätze und Anlagen in Papierform einreichen; die rein elektronische Abwicklung genügt. Weiter wurde klargestellt, dass die .ph-Registry PH Domain Foundation eine Entscheidung des WIPO-Schiedsgerichts zur Übertragung oder Löschung einer .ph-Domain nach 30 Werktagen umsetzt (bei der UDRP sind es lediglich 10 Werktage), wenn man von keiner der Parteien eine Nachricht über die Einleitung eines zivilgerichtlichen Verfahrens erhält. Der unterlegenen Partei bleibt also mehr Zeit für die Prüfung, ob man die Entscheidung des Schiedsgerichts akzeptiert. Ferner wurde festgelegt, dass zivilrechtliche Verfahren vor einem Gericht am Standort entweder in Hongkong, in China oder am Sitz des Domain-Inhabers eingeleitet werden müssen. Schließlich weist die WIPO darauf hin, dass den .ph-Regeln eine »Sperr«-Bestimmung hinzugefügt wurde, um »Cyberflight«-Probleme zu verhindern. »Cyberflight« bezieht sich auf die Praktik von Domain-Inhabern, die WHOIS-Angaben zu ändern, nachdem ein Beschwerdeverfahren erwartet oder eingeleitet wurde, mit der Absicht, das Verfahren zu behindern oder zu erschweren. Im Ergebnis soll dies den Transfer einer Domain auf den Rechteinhaber verzögern, doch auch dem schiebt die Registry einen Riegel vor.