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Behörden im Vereinigten Königreich müssen nicht mehr zwingend .gov.uk-Domains nutzen

Britische Behörden sind nicht länger verpflichtet, ihr Angebot unterhalb der Domain gov.uk zur Verfügung zu stellen.

Die Website gov.uk wurde vor elf Jahren vom Government Digital Service (GDS) eingeführt, um den früheren Flickenteppich unterschiedlicher Systeme durch eine einzige und einheitliche Online-Infrastruktur zu ersetzen. Jetzt rückt man davon aber wieder ab. Jede Behörde, die ihre Website oder Dienste auf einer anderen Plattform unter .uk betreiben möchte, muss zwar zunächst eine formelle Ausnahmegenehmigung beantragen, erhält diese aber auch. Dieser Prozess kann über einen einfachen Online-Antrag abgewickelt werden, den der GDS kürzlich auf gov.uk veröffentlicht hat. Zur Begründung heisst es, dass es Fälle geben könne, in denen die Unabhängigkeit von gov.uk der beste Weg sei, um die Bedürfnisse der Nutzer zu erfüllen, zum Beispiel wenn die Verbindung mit der Zentralregierung die Nutzer davon abhalten könnte, sich mit den Inhalten zu beschäftigen. Die GDS erklärt:

You can apply for an exemption if you have evidence that user needs can be better met on a website other than GOV.UK.

Für die Behörden wichtig zu wissen ist, dass sie vor Beantragung einer Ausnahmeregelung die Genehmigung benötigen, Geld für die Erstellung einer neuen Website im Rahmen der Kontrolle der digitalen und technologischen Ausgaben auszugeben. Ob man damit das Vertrauen in den behördlichen Kommunikationsverkehr stärkt, darf man allerdings bezweifeln.

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