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Auch nic.at erwägt im Zuge der DSGVO Änderung der Whois-Praxis

Im Zug der gesetzlichen Neuerungen durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) denkt auch die österreichische Domain-Verwaltung Nic.at über Änderungen in der WHOIS-Praxis nach.

Künftig wird nic.at prüfen müssen, ob Dritte, etwa Markeninhaber, Anwälte oder Strafbehörden, berechtigt sind, die Daten einzusehen. Wir werden die Daten nur dann beauskunften, wenn dabei ein legitimes Interesse des Betroffenen vorliegt,

teilte Barbara Schloßbauer, Leiterin der Nic.at-Rechtsabteilung, im Interview mit futurezone.at mit. Betroffen wäre unter anderem die Position des Admin-C. »Hier liegt keine Einwilligung der Person vor und wir können nicht überprüfen, ob die Person ident ist mit der des Domain-Inhabers«, erklärte Schlossbauer. Auch bei der deutschen Domain-Verwaltung DENIC eG stehen Änderungen an. Seit wenigen Tagen ist die WHOIS-Abfrage durch ein zusätzliches Feld ergänzt, in dem der Nutzer in einer Art »Multiple Choice«-Test begründen muss, warum er ein Interesse an der Information hat.

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