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.eu-Prüfstelle "Validation Agent"

Um trotz Sunrise Period das Risiko von Domain-Grabbing weiter zu reduzieren, sehen die EU-Verordnungen die Einschaltung einer Prüfstelle, des so genannten Validation Agents, vor. EURid hat mit dieser Aufgabe das Brüsseler Büro der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) betraut. Die Tätigkeit von PwC beschränkt sich dabei auf die Prüfung „früherer Rechte“; die Validierung bei „öffentlichen Einrichtungen“ erfolgt durch so genannte „Government Validation Points“.

Der Validation Agent überprüft die Unterlagen, die der zukünftige Domain-Inhaber hereinreicht, und die seine Berechtigung bestätigen. Notwendig wird diese Arbeit in erster Linie, wenn zwei oder mehrere die selbe Domain registrieren wollen und da auch nur in der Reihenfolge, in der die Anmeldungen eingegangen sind. Man kann wohl davon ausgehen, dass sich der Validation Agent in der Regel lediglich die erste Anmeldung genauer anschauen muss. Wenn da alle Daten in Ordnung sind, steht der Zuteilung der Domain nach dem Prinzip „first come, first served“ nichts im Wege. Die weiteren Anmeldungen für diese Domain müssen dann nicht mehr geprüft werden.

Und wie genau läuft das ab? Nach Eingang des Sunrise-Antrages erhält der Antragsteller per eMail eine Bestätigung. Dann beginnt eine Frist von 40 Tagen zu laufen, innerhalb der er seine Rechte anhand von Dokumenten (z. B. Markenurkunde) und Unterlagen (z. B. Lizenzvertrag) beim Validation Agent nachweisen muss. Die Unterlagen dürfen nicht zum Registrar, über den die Anmeldung erfolgte, sondern direkt zum Validation Agent. Dabei gelten strenge Formalia für die einzureichenden Unterlagen; diese dürfen beispielsweise nicht aneinander geheftet sein.

Der Validation Agent prüft nun unter anderem, ob die erforderlichen Dokumente fristgerecht eingegangen sind, ob der Antragsteller dem Inhaber des Kennzeichnungs- oder Namensrecht entspricht bzw. eine wirksame Lizenzvereinbarung vorliegt, ob die angemeldete Domain exakt der Zeichenfolge auf den Dokumenten gleicht und ob das geltend gemachte Recht tatsächlich besteht.

Zur Nachfrage im Einzelfall, etwa um ergänzende Unterlagen anzufordern, ist PwC berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Einzelheiten sowie der aktuelle Stand der jeweiligen Sunrise-Bewerbung einer .eu-Domain werden im Internet in einer eigenen WHOIS-Datenbank veröffentlicht. Besonderes Augenmerk gilt der 40-Tages-Frist: läuft sie ab, ohne dass der nötige Nachweis der Berechtigung formgerecht erbracht wurde, gilt der Antrag als verfallen. Ein Antrag muss dabei an Werktagen zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr beim Validation Agent eingehen; fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist für die Rechtzeitigkeit des Eingangs der vorangegangene Werktag maßgeblich. Spätestens am 1. Mai 2007 soll das Sunrise-Verfahren abgeschlossen und alle Domains vergeben sein.

Der Validation Agent ist allerdings nur zur Kontrolle engagiert; Informationen über seine Arbeit findet man in den Sunrise Rules im Chapter V, Section 10.. Die letztgültige Entscheidung, wer Inhaber einer Domain wird, trifft die Verwaltung, also EURid selbst.

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