Die EU hat bestätigt, die Regularien zur Verwaltung der Top Level Domain .eu überprüfen zu wollen.
Nach einem Vorstoß der EU-Kommission im April 2018 und diversen Treffen der Gruppe »Telekommunikation und Informationsgesellschaft« hat der Rat der Europäischen Union am 18. Oktober 2018 ein Positionspapier veröffentlicht. Danach soll künftig eine »Multistakeholder Group« in Fragen der .eu-Verwaltung der EU-Kommission beratend zur Seite stehen. Zudem werden die Möglichkeiten zum Widerruf einer .eu-Domain auch ohne ein vorheriges Schiedsverfahren erweitert, etwa wenn ein Registrar Zahlungen schuldig bleibt. Festgeschrieben wird zudem, dass die Registry als Organisation ohne wirtschaftliche Gewinnziele betrieben werden muss. Die Zustimmung des EU-Parlaments steht aber noch aus, so dass noch keine verbindliche Entscheidung getroffen wurde. Nichts neues gibt es dagegen in Sachen Brexit. Demnach sollen alle .eu-Domains, die auf Personen mit Sitz in Großbritannien registriert sind, spätestens am 30. März 2019 gelöscht werden. Sämtliche Sachstandsmeldungen stehen aber ausdrücklich unter dem Vorbehalt, dass keine gegenteilige Ausscheidensregelung auf politischer Ebene gefunden wird.