Das Europäische Parlament, der Europäische Rat und die EU-Kommission haben sich auf eine Reform der Regularien zur Verwaltung der Top Level Domain .eu verständigt.
Am 5. Dezember 2018 wurde beschlossen, den Kreis der registrierungsberechtigten Personen vom Sitz zu lösen. Demnach können künftig alle Personen aus einem Mitgliedsland der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) .eu-Domains registrieren; die Bindung an eine Unionsbürgerschaft entfällt. Umgekehrt können Unionsbürger .eu-Domains registrieren, auch wenn sie ihren Sitz außerhalb dieser Länder haben. Des Weiteren wird eine neue »Multistakeholder Advisory Group« eingeführt, die der EU-Kommission in allen Fragen der .eu-Verwaltung beratend zur Seite steht. Damit soll die Community noch mehr Möglichkeiten erhalten, sich bei .eu einzubringen. Diese Neuregelung gilt jedoch erst ab 13. Oktober 2022; die Änderungen zu den registrierungsberechtigten Personen gelten dagegen bereits sechs Monate nach Inkrafttreten der neuen Regularien. In Sachen Brexit bleibt es hingegen bis auf weiteres dabei, dass alle .eu-Domains, die auf Personen mit Sitz in Großbritannien registriert sind, spätestens am 30. März 2019 gelöscht werden.