.eu

Validierung bei öffentlichen Einrichtungen

Das Augenmerk der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit der Sunrise Period der neuen Europa-Domain .eu lag bisher meist auf Markenrechten. Doch auch die öffentlichen Einrichtungen sind berechtigt, schon mit Beginn von Phase I ab 7. Dezember 2005 ihre Bezeichnungen bevorrechtigt zu registrieren. Hier gilt jedoch ein besonderes Validierungsverfahren, das wir nachfolgend näher vorstellen wollen.

Während die Validierung – also die Prüfung der Frage, ob bei einer Sunrise-Domain das geltend gemachte Recht vom Anmelder ordnungsgemäß nachgewiesen wird – bei eingetragenen Marken und sonstigen früheren Rechten allein durch den Validation Agent PricewaterhouseCoopers (PwC) erfolgt, kommen bei den öffentlichen Einrichtungen zusätzlich die so genannten Gouvernement Validation Points ins Spiel, also die jeweiligen nationalen Validierungsstellen. EURid hat hierzu eine Liste mit allen Validierungsstellen veröffentlicht; während etwa in Österreich das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zuständig ist, übernimmt in Deutschland das Bundesverwaltungsamt in Köln diese Aufgabe. Allerdings ist das Bundesverwaltungsamt nur bei öffentlichen Einrichtungen des Bundes zuständig; auf Länderebene wurden eigene Validierungsstellen eingerichtet, in Bayern zum Beispiel beim Innenministerium, in Nordrhein-Westfalen beim Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik und in Berlin die Senatsverwaltung für Inneres. Die Validierungsstellen der Länder entscheiden nach den für die jeweiligen Länder gültigen Verfahrensrichtlinien; diese sucht man allerdings im Internet (noch) vergeblich.

Der Bund versteht „öffentliche Einrichtung“ als sehr weit; maßgebend für diese Qualifizierung ist der Benutzungsanspruch der berechtigten Personen, der eines Widmungsaktes bedarf. Öffentliche Einrichtungen für den Bereich des Bundes sind demnach alle Behörden des Bundes, alle Gerichte des Bundes, alle öffentlichrechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Bundes sowie sonstige, die hoheitliche Aufgaben erledigen und bei denen zusätzlich ein Beherrschungsverhältnis durch den Bund vorliegt oder eine Aufsicht durch den Bund erfolgt.

Ansonsten gelten auch für öffentliche Einrichtungen grundsätzlich die gleichen Regeln wie für andere frühere Rechte. Die Anmeldung zur Sunrise Period nehmen ausschliesslich die akkreditierten Registrare entgegen, die Validierungsstellen sind hierfür weder zuständig noch befähigt. In formeller Hinsicht gelten einige Besonderheiten; so ist der Registrierungsantrag nicht nur zu unterschreiben, sondern auch zu siegeln oder anderweitig zu stempeln. Neben offiziellen Bezeichnungen wie Bundesministerium des Innern sind auch gebräuchliche Bezeichnungen wie Bundesinnenministerium erlaubt. An Kosten fällt bei der Validierung auf Bundesebene neben der Registrierungsgebühr eine Gebühr von EUR 35,– an, welche als Verwaltungsgebühr in Höhe von EUR 15,– auch bei erfolgloser Anmeldung einbehalten wird.

Die Validierung erfolgt selbst auf Bundesebene teilweise über PwC. Eine Ausnahme gilt für einige öffentliche Einrichtungen des Bundes, welche vom Bundesverwaltungsamt direkt bei PwC gemeldet wurden. Eine Liste dieser Begriffe wird Anfang November veröffentlicht; für den Rest bleibt es dabei, dass die eigenen Rechte binnen 40 Tagen nachgewiesen werden müssen.

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