.eu

EU-Kommission veröffentlicht Vergaberegeln

Das Geheimnis ist gelüftet: nach wochenlangem Rätselraten hat die Europäische Kommission in der Verordnung Nr. 874/2004 vom 28. April 2004 die als so genannte Public Policy Rules (PPRs) bezeichneten Vergaberegeln für die neue europäische Top Level Domain .eu (dotEU) veröffentlicht.

Wie bereits in der EU-Verordnung 733/2002 festgelegt, können .eu-Domains beantragt werden von a) natürlichen Personen mit Wohnsitz innerhalb der Gemeinschaft, b) Unternehmen mit satzungsgemässem Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung innerhalb der Gemeinschaft oder (c) Organisationen mit Niederlassung innerhalb der Gemeinschaft. Die Domains werden direkt unterhalb von .eu als Second Level Domains nach dem bewährten „First come, first served“-Prinzip vergeben. Für geographische und geopolitische Begriffe können die Mitgliedsstaaten eigene Third Level Domains einrichten. Umlaut-Domains sind vorerst noch nicht möglich. Stellt ein Gericht fest, dass eine Domain verleumderisch oder rassistisch ist oder gegen die öffentliche Ordnung verstößt, kann sie gesperrt werden. Für Streitigkeiten wird es, wie bereits angekündigt, ein eigenes Schiedsgericht geben.

Für zahlreiche Diskussionen dürften die Teilnahmebedingungen an der zweistufigen, insgesamt vier Monate dauernden Sunrise Period sorgen. Antragsberechtigt sind nur öffentliche Einrichtungen sowie die Inhaber früherer Rechte, die nach nationalem und / oder Gemeinschaftsrecht anerkannt oder festgelegt sind. »Frühere Rechte« sind unter anderem registrierte nationale und Gemeinschaftsmarken, geografische Angaben oder Ursprungsbezeichnungen sowie auch – sofern sie nach dem einzelstaatlichen Recht des jeweiligen Mitgliedstaats geschützt sind – nicht eingetragene Marken, Handelsnamen, Geschäftsbezeichnungen, Unternehmensnamen, Familiennamen und charakteristische Titel geschützter literarischer oder künstlerischer Werke. Besonders die Erwähnung von Familiennamen lässt den Kreis der Teilnahmeberechtigten ausufern. Letztlich überlässt es die Kommission jedoch dem so genannten »Validation Agent« die Entscheidung, ob ein behauptetes nationales Recht als früheres Recht zu qualifizieren ist, und anhand welcher schriftlicher Unterlagen dieses Recht bewiesen werden muss.

Durch die spätere Veröffentlichung der PPRs verschiebt sich auch der Zeitplan für die Einführung von .eu um wenige Wochen. So beginnt EURid noch in diesem Monat mit den letzten Vorbereitungen und der Übersetzung aller Informationen in die Landessprachen der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. Voraussichtlich in den Monaten Juni und Juli startet die Akkreditierung der .eu-Registrare. Die Sunrise Period als mit Abstand bedeutendste Phase der Einführung findet voraussichtlich im Dezember statt. Der endgültige Startschuss für die Live-Registrierung fällt nach derzeitigem Stand im April 2005.

Den Wortlaut der Public Policy Rules finden Sie hier.

Den aktualisierten Zeitplan für die Einführung von .eu finden Sie hier.

Mehr über .eu finden Sie unter dotEU.info.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top