.eu (doteu)

Wo bleibt die Europa-Domain?

Ein aktueller Artikel des Magazins »iX« rückt die neue europäische Top Level Domain .eu (dotEU) wieder ins Licht der Öffentlichkeit. Doch die brennendste Frage zu .eu lautet – wie übrigens schon in der Ausgabe 92 des Newsletters vom Februar 2002 – unverändert: wo bleibt die Europa-Domain?

Eine klare Antwort darauf gibt es jedoch nicht, die Verhandlungen zwischen EURid und der EU-Kommission dauern nach wie vor an. Auf der EURid-Website heisst es fast schon trotzig, dass die Vertragsunterzeichnung nun Ende August oder Anfang September erfolgen soll. Man muss kein Hellseher sein, um festzustellen, dass Oktober realistisch ist. Sobald dieser Schritt dann abgeschlossen ist, werden die letzten Verhandlungen mit ICANN geführt und .eu in die Root Zone eingetragen. Zieht man in Betracht, dass EURid nach eigenen Ankündigungen erst etwa einen Monat nach Vertragsunterzeichnung mit der Einstellung von Personal beginnt, wird deutlich, dass der wiederholt genannte Dezember als Starttermin für die Sunrise Period zwar mehr als wünschenswert ist, jedoch kaum zu halten sein wird.

Der iX-Artikel geht deswegen auf Nummer Sicher und beschäftigt sich vorwiegend und ausführlich mit den rechtlichen Aspekten rund um .eu. So gilt auch für dotEU, dass bereits die Registrierung eine Verletzung von Rechten Dritter darstellen kann. Schon vor Beantragung einer Domain ist daher eine sorgfältige Recherche ratsam. Wertvolle Hilfe leistet dabei das Amt für Marken, Muster und Modelle (HABM), das auf seiner Internetseite ein öffentlich einsehbares Register europäischer Gemeinschaftsmarken zur freien Nutzung bereithält. Im übrigen rät iX, schon frühzeitig die Registrierungsanträge vorzubereiten.

Nicht zu verwechseln ist dies aber mit kostenpflichtigen Vormerkungsangeboten, vor denen EURid neuerlich warnt. Bisher habe man etwa 100 Beschwerden per eMail von besorgten Usern erhalten, die sich über diverse Anbieter beschwert hätten. Darunter befand sich auch registereu.com, von dessen dubiosen Praktiken EURid die EU-Kommission offiziell in Kenntnis gesetzt wurde, um dem Treiben ein Ende zu setzen. Auch die britische Polizei hat sich der Sache angenommen. Ausdrücklich ausgenommen bleiben kostenlose Angebote (z. B. bei united-domains), bei denen nur im Fall einer tatsächlichen späteren Registrierung Gebühren fällig werden.

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