Klappt alles wie geplant, wird die neue europäische Top Level Domain .eu (dotEU) noch Ende 2005 mit der Sunrise Period starten. Höchste Zeit also, sich die Details der Startphase nochmals in Erinnerung zu rufen und alle jeden Vorbereitungen zu treffen, mit deren Hilfe man sich später unter Umständen den entscheidenden Vorteil verschafft.
Grundsätzlich teilt sich die Zahl der Anmeldeberechtigten in der Startphase in zwei Lager auf: einerseits die Kandidaten, die ein so genanntes „prior right“ geltend machen können, andererseits – vereinfacht gesagt – „der Rest“. Im Fall von dotEU können also nicht nur Inhaber von Markenrechten an der Sunrise Period teilnehmen, sondern alle Inhaber von „prior rights“. Welche Rechte hiervon erfasst werden, bleibt nach dem aktualisierten Zeitplan für die Einführung voraussichtlich noch bis Juni ein Rätsel. Klar ist nur, dass diesmal neben klassischen Markenrechten auch die Firma, Handelsnamen und Familiennamen als prior right gelten. Massgeblich ist insoweit das jeweils geltende nationale Recht, sofern dieses die Bezeichnung schützt, und es anhand von schriftlichen Unterlagen dokumentiert ist. Wer daher vorsorglich schon mal Kopien und Abschriften seiner Markenurkunde, den Handelsregisterauszug, behördlichen Unterlagen, Stammbaum oder Personalausweis bereit hält, kann nichts falsch machen. Da schon in der Sunrise Period der Prioritätsgrundsatz „first come, first served“ gilt, ist rasches Handeln gefragt, um sich den entscheidenden Vorteil zu sichern. Im übrigen tut sich im Zusammenhang mit den prior rights eine Spielwiese an potentiellen Rechten auf, zumal in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten höchst unterschiedliche Auffassungen gelten, was letztlich als Name oder namensgleiches Recht zu schützen sei.
Für Markeninhaber bietet der Branchendienst dotEU.info ab sofort eine kostenlose Interessentenliste an; wer an der .eu-Sunrise Period teilnehmen will, kann dort seine Kontaktdaten hinterlassen und stellt so sicher, keine Fristen zu versäumen. Noch ein Hinweis: Wer jetzt noch schnell eine Marke anmeldet, hat keine Gewissheit, dass sie in der Sunrise Period Berücksichtigung findet. Erfahrungsgemäß legt die Verwaltungsstelle für den Kreis der Anmeldeberechtigten einen Stichtag fest; nach diesem Tag angemeldete Marken sind dann nicht mehr teilnahmeberechtigt.
Wer kein „prior right“ geltend machen kann und stattdessen etwa auf sein Glück hofft, einen der begehrten generischen Begriffe unter .eu zu ergattern, sollte ebenfalls seine Wunsch-Domains kostenlos vormerken lassen. So kann man sich schon jetzt eine gute Ausgangsposition beim Run auf die neuen .eu-Domains verschaffen. Im übrigen heisst es dann abzuwarten und der Dinge harren, die da kommen.