.eu (dotEU)

Markeninhaber im Vorteil?

Wie zuvor bei der Einführung von .info und .biz geht auch dem Start der europäischen Top Level Domain .eu (dotEU) eine Sunrise Period voraus, binnen derer Inhaber von Markenrechten ihre Domains bevorzugt anmelden dürfen. Doch wer eine Marke hat, kann sich lange noch nicht entspannt zurücklehnen. Und wer keine hat, kann jederzeit eine anmelden.

Um möglichem Missbrauch bei der Registrierung der neuen Adressen vorzubeugen, geht dem Registrierungsbeginn einer neuen Top Level Domain inzwischen regelmäßig eine so genannte Sunrise Period voraus. Im Fall von dotEU ist sie zweistufig; im EU-Jargon spricht man von einer gestaffelten Registrierung. In der ersten Phase der gestaffelten Registrierung dürfen neben öffentlichen Einrichtungen im wesentlichen nur nationalen Marken und/oder Gemeinschaftsmarken von den Inhabern zur Registrierung angemeldet werden. Der als Domain angemeldete Begriff muss dabei der eingetragenen Marke entsprechen; Wortmarken mit Leer- oder auch Interpunktionszeichen können diese durch Bindestriche ersetzen, oder ohne Leerzeichen zusammengefügt werden.

Wer also schon Inhaber einer Marke ist, hat im Poker um seine .eu-Domain gute Karten. Zur Sorglosigkeit besteht aber kein Grund: gemäß den Public Policy Rules müssen alle Antragsteller dem noch zu benennenden Validation Agent Nachweise zureichen, aus denen ihre Rechte hervorgehen. Der Antragsteller muss die Nachweise dabei so rechtzeitig abschicken, dass sie innerhalb von vierzig Tagen nach Beantragung der Domain beim Prüfer eingegangen sind; andernfalls wird der Antrag abgelehnt. Der Eingangszeitpunkt wird akribisch festgehalten. Daher sollten zum Beispiel wichtige Dokumente zum Nachweis eigener Rechte wie die Markenurkunde, vorsorglich in beglaubigter Kopie, und Eintragungsdaten frühzeitig bereitgehalten werden, um in der Eile keinesfalls Fristen zu versäumen. Da schon in der Sunrise Period der Prioritätsgrundsatz „»irst come, first served« gilt, ist rasches Handeln gefragt. Wie so oft bei Domains zahlt sich Schnelligkeit aus.

Wer noch keine Marke hat, aber mit dem Gedanken an eine Anmeldung spielt, sollte folgendes wissen: eine nationale Marke gewährt dem Inhaber ein ausschließliches Recht, seine Marke zu nutzen. Die Eintragung einer nationalen Marke beim DPMA kostet derzeit € 300,– (online € 290,–) und beinhaltet die Gebühr für drei Waren- oder Dienstleistungsklassen. Eine Anwaltspflicht besteht im Rahmen der Eintragung grundsätzlich nicht, ist jedoch sehr ratsam. Doch Vorsicht: wer jetzt noch schnell eine Marke anmeldet, hat keine Gewissheit, dass sie in der .eu-Sunrise Period Berücksichtigung findet. Erfahrungsgemäß legt die Registry für den Kreis der Anmeldeberechtigten einen Stichtag fest; nach diesem Tag angemeldete Marken sind dann nicht mehr teilnahmeberechtigt. Ob und wann ein solcher Stichtag bei .eu festgelegt wird, ist offen. Wer jedoch auch bei anderen neu eingeführten Top Level Domains künftig auf Nummer sicher gehen will, fährt mit einer Markenanmeldung auf keinen Fall verkehrt.

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