.eu (dotEU)

Handelsblatt warnt vor Adress-Streit

Am genauen Zeitplan für die Einführung bastelt man zwar derzeit immer noch, aber klar ist schon jetzt, dass spätestens im nächsten Jahr bei der neuen europäischen Top Level Domain .eu (dotEU) ein heisser Kampf um die besten Adressen einsetzen wird. Auch das »Handelsblatt« hat nun in einer aktuellen Ausgabe vor drohenden Streitigkeiten rund um die neuen Domains gewarnt.

Als Hauptproblem macht das Handelsblatt das »first come, first served«-Prinzip aus, das bereits mit Beginn der Sunrise Period gelten soll. So weist etwa Thomas Schafft, Rechtsanwalt bei der international tätigen Sozietät Lovells, darauf hin, dass angesichts von 25 Ländern und Rechtsräumen die Wahrscheinlichkeit gross ist, dass eine Marke mehrfach vergeben ist. Entsprechend gross dürfte das Wettrennen um die begehrtesten Domains sein, da in der Sunrise Period selbst für Markeninhaber die gleichen Spielregeln gelten wie für Otto Normaluser. Entscheidend ist, wie schnell ein Registrar mit der Vormerkung einer .eu-Domain zum Zug kommt und kommen kann – ein Problem, wie es vor kurzem erst bei der Einführung von Umlaut-Domains bei .de zu beobachten war und dort zu erheblichem Unmut geführt hat.

Tobias Wann, Geschäftsführer von VeriSign Deutschland, macht ebenfalls deutlich, dass bei begehrten Domains nur wenige Sekunden darüber entscheiden könnten, wer den Zuschlag erhält. Wer daher sein Markenportfolio umfassend vor Grabbing und gegen Verwässerung schützen will, muss sich schon jetzt intensiv mit dem Thema dotEU auseinandersetzen.

Ein in der Öffentlichkeit bisher unbeachtetes, jedoch enorm praxisrelevantes Folgeproblem des Prioritätsprinzips ist dagegen offensichtlich ungelöst: man stelle sich vor, ein Nicht-Marken-inhaber beteiligt sich an der Sunrise Period und sichert sich dort die erste Position. Während des dann laufenden Prüfungsverfahrens beim Validation Agent, bei dem diese unrechtmäßige Registrierung eigentlich auffliegen sollte, bietet er seinen Spitzenplatz meistbietend an die eigentlichen Markeninhaber an. Diese räumen ihm ihrerseits zumindest vorübergehend ein Recht zur Markennutzung ein, und können sich so die Domain schnappen. Gibt es lediglich zwei Bewerber um eine Domain, mag dieser Fall unbedeutend sein; gibt es aber zum Beispiel in verschiedenen EU-Ländern jeweils unterschiedliche Inhaber von Markenrechten am selben Begriff, könnten diese versucht sein, auf diesem Umweg an eine Domain zu kommen. Zumal die Reihenfolge der Bewerber um eine Domain sämtlich im Internet veröffentlicht wird und so leicht auszurechen ist, wie die eigenen Chancen andernfalls stünden. Man darf gespannt sein, wie EURid dieses Problem anpacken will.

Weitere Informationen über .eu bekommt man bei dotEU.info; und .eu-Domains kostenlso vormerken kann man zum Beispiel bei der united-domains AG.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top