.eu (dotEU)

Der Validation Agent im Portrait

Im allgemeinen Wirbel um die positive Weichenstellung für die europäische Top Level Domain .eu (dotEU) durch ICANN in der vergangenen Woche blieb eine der wichtigsten Entscheidungen nahezu unbeachtet: die Unternehmensberater von PricewaterhouseCoopers übernehmen die Aufgabe als Validation Agent – und damit ein ganzes Paket an noch zu klärenden Fragen.

PricewaterhouseCoopers zählt zu den vier größten Wirtschaftsberatungsgesellschaften der Welt. Deutscher Ableger ist die „PwC Deutsche Revision“ AG mit Sitz in Frankfurt am Main; die Aufgabe als Validation Agent übernimmt jedoch belgische Niederlassung. Den Ausschlag für PWC habe nach Angaben von EURid gegeben, dass man dort das finanzielle Risiko der Tätigkeit selbst tragen wolle; mit anderen Worten: Geld verdient PWC nur an den Anmeldungen. Die namentlich nicht näher genannten Mitbewerber waren dagegen eher an einem Pauschalhonorar interessiert.

PWC obliegt die Aufgabe, innerhalb der zweistufigen Sunrise Period die so genannten „prior rights“ zu überprüfen. Wie inzwischen beim Start einer neuen Top Level Domain allgemein üblich, geht auch bei dotEU der Phase der allgemeinen Registrierung eine Sunrise Period voraus, innerhalb derer vor allem Inhaber von Markenrechten ihre Domains bevorzugt registrieren dürfen. So soll massenhaftes Domain-Grabbing schon im Vorfeld weitgehend verhindert werden. Im Mittelpunkt der Tätigkeit steht insbesondere die Prüfung des „prior rights“, welches nach den für dotEU geltenden Public Policy Rules (PPR) zur Teilnahme an der Sunrise Period berechtigt. Welche Rechte genau als „prior right“ im Sinne der PPR einzustufen sind und wodurch es die Anmelder im Zweifel zu belegen haben, ist jedoch unverändert offen. Auch die inzwischen hierzu von PWC eingerichtete Website verrät wenig Neues. Details sollen nun unter Mitwirkung von PWC mit EURid und der EU-Kommission besprochen werden. Klar ist nur, dass neben Markenrechten auch die Firma, Handelsnamen und Familiennamen als prior right gelten. Maßgeblich ist insoweit das jeweils geltende nationale Recht, sofern dieses die Bezeichnung schützt, und es anhand von schriftlichen Unterlagen dokumentiert ist.

Wer an der Sunrise Period teilnehmen will, kann dies nicht direkt über PWC tun. Anmeldungen sowie die schriftliche Dokumentation der behaupteten Rechte nehmen ausschließlich die Registrare entgegen, welche ihrerseits dann die Anmeldung an PWC zur Prüfung weiterleiten. Wichtig ist, dass die (automatisierte) Anmeldung bereits abgegeben werden kann, bevor der Anmelder etwa die Markenurkunde vorlegt. Nach Anmeldung bleiben dann 40 Tage, um die Rechte nachzuweisen. Ebenso von Bedeutung ist, dass schon innerhalb der Sunrise Period der Grundsatz „first come, first served“ gilt; es ist also Eile angesagt. Für die Sunrise-Prüfung wird PWC eigene Gebühren erheben, deren Größenordnung jedoch noch nicht feststeht. Die Zahlung erfolgt jedoch auch hier unmittelbar an den Registrar.

Der Validierungsprozess wird schließlich öffentlich ablaufen. In einer speziellen, über die Website von EURid zugängliche Datenbank kann man zu einer Domain herausfinden, wer, wie viele und in welcher Reihenfolge Bewerbungen eingegangen sind, den Namen und Adresse des Bewerbers, den Status der Prüfung sowie die verbleibende Zeit bis zum Ablauf der 40-Tages-Frist. Wer glaubt, dass er mit seiner Bewerbung benachteiligt werde, kann die Vergabe einer Domain in der Sunrise Period im Rahmen eines Schiedsverfahrens angreifen; ähnliches gab es bei .info mit der „Challenge Period“. Allerdings kann man selbst mit einer positiven Entscheidung keinen Domain-Transfer erreichen, sondern es bleibt bei der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung. Wer also erst an dritter oder vierter Position um eine .eu-Domain steht, hat vergleichbar schlechte Aussichten, doch noch an seine Wunsch-Adresse zu gelangen.

(UpDate am 25.11.2021: Links korrigiert.)

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