Mittwoch, der 7. Dezember 2005 (der Tag nach Nikolaus) markiert also den offiziellen Starttermin für die .eu-Einführung. Nachfolgend wollen wir Ihnen eine nähere Übersicht über den weiteren Ablauf der Einführung geben, so dass man sich orientieren kann, in welcher Phase man in das Rennen um die besten .eu-Domains einsteigen darf und sollte.
Zunächst nochmals zu Verdeutlichung: Mit Veröffentlichung des Starttermins 7. Dezember 2005 stehen auch die weiteren Eckdaten für die verschiedenen Phasen der Sunrise Period fest; den .eu-Rahmenkalender hatten EURid und EU-Kommission bereits in den EU-Verordnungen abgesteckt. Demnach splittet sich die zweigeteilte, insgesamt vier Monate andauernde Sunrise Period für .eu wie folgt auf: am 7. Dezember 2005 beginnt zunächst Phase I der Sunrise Period. Zwei Monate später, am 7. Februar 2006, beginnt dann Phase 2, die wiederum zwei Monate dauert. Die offene Live-Registrierung, von EURid auch als Landrush bezeichnet, startet schließlich am 7. April 2006 und markiert den Abschluss des Einführungsprozesses und den Beginn der allgemeinen Registrierung. Die Landrush-Phase von .eu darf also nicht mit jener von .info verglichen werden.
Wer in welcher Phase mit welchen Rechten zur Teilnahme an der Sunrise Period berechtigt ist, regelt die Verordnung Nr. 874/2004 der EU-Kommission vom 28. April 2004. In der ersten Phase dürfen nur registrierte nationale und EU-Gemeinschaftsmarken, geografische Angaben und ausgewählte öffentlichen Einrichtungen ihre Domains bevorrechtigt anmelden. Bereits diese Phase hat also für Inhaber von eingetragenen Marken höchste Bedeutung, zumal von Anfang an der Prioritätsgrundsatz „first come, first served“ gilt; der Schnellere hat damit im Wettrennen um die besten .eu-Domains auch die besten Karten. In der zweiten Phase der Sunrise Period dürfen die Namen, die bereits in der ersten Phase registriert werden dürfen, sowie Namen, auf die sonstige frühere Rechte bestehen, von den Inhabern der Rechte an diesen Namen, zur Registrierung angemeldet werden. Welche Rechte als frühere Rechte gelten, ist nicht abschließend geregelt, insbesondere dürfen sich aber nun auch Privatpersonen mit ihrem Familiennamen um eine .eu-Domain bewerben; näheres finden Sie im nachfolgenden Artikel. Ab dem 7. April 2006 können .eu-Domains dann von jedem EU-Bürger und Unternehmen zu jedem beliebigen legalen Zweck registriert werden.
Die Chance, die gewünschte .eu-Domain zu erhalten, sind in der Sunrise Period am größten. Mit Beginn der Live-Registrierung im April 2006 können konsequenterweise nur noch solche Domains registriert werden, die zuvor noch nicht vergeben worden sind. Wann immer möglich, ist daher zu empfehlen, .eu-Domains schon in der Sunrise Period zur Anmeldung zu bringen, um die eigenen Zuteilungschancen erheblich zu erhöhen.