Die .eu-Verwalterin EURid hat die Registrierungsregelungen für .eu überarbeitet.
Am 11. Juni 2020 hat die European Free Trade Association (EFTA) mitgeteilt, sich mit der European Economic Area (EEA) auf eine Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/517 des Europäischen Parlaments und des Rates verständigt zu haben. Damit können künftig auch Bürger aus Norwegen, Liechtenstein und Island .eu-Domains registrieren, unabhängig davon, wo sie ihren Sitz haben. Für EU-Bürger gilt diese Regelung bereits seit Oktober 2019. Damit möchte man zum einen die Domain Name Industry stärken, zum anderen den digitalen Binnenmarkt erweitern und um europäische Werte wie Vielsprachigkeit, Datenschutz und Sicherheit bereichern. Überarbeitete Vergaberegelungen will EURid bis zum 02. September 2020 veröffentlichen.
Ohne die Schweiz?
Sehr geehrter Leser,
die Schweiz ist formal Mitglied der EFTA. Sie wird in der Pressemitteilung von EURid gleichwohl nicht ausdrücklich erwähnt. In der Praxis stellt das aber ohnehin schon seit vielen Jahren kein Problem mehr dar: um natürlichen wie juristischen Personen aus der Schweiz Zugriff auf .eu-Domains zu gewähren, haben viele Registrare – darunter auch die united-domains AG, deren Projekt domain-recht.de ist – einen kostenlosen Treuhandservice eingerichtet. Die Registrierung von .eu-Domains ist damit auch für Schweizer möglich.
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Hitzelberger
Team domain-recht.de