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EURid bekommt neue, lockerere Registrierungsbedingungen

Die .eu-Registry EURid weist darauf hin, dass am 29. März 2019 die Verordnung 2019/517 des Europäischen Parlaments und des Rates im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde.

Sie erfasst, unter Aufhebung der Verordnungen Nr. 733/2002 und Nr. 874/2004, die Durchführung und Funktionsweise der Domäne oberster Stufe .eu. Sie schreibt zum Beispiel fest, dass die Informationen in der WHOIS-Datenbank für .eu im Verhältnis zum Zweck der Datenbank nicht übermäßig umfangreich sein dürfen. Zudem führt sie in Artikel 14 eine neue ».eu-Multi-Stakeholder-Beratungsgruppe« ein; ihre Vertreter stammen aus der Privatwirtschaft, von technischen Organisationen, der Zivilgesellschaft, dem Hochschulbereich sowie den Behörden der Mitgliedstaaten und internationalen Organisationen, wobei ihre Kompetenz über Beratung und Abgabe von Stellungnahmen nicht hinausgeht. Die Neuregelung gilt ab 13. Oktober 2022, mit einer Ausnahme: Artikel 20, der eine Ausweitung des Kreis der Registrierungsberechtigten auf Unionsbürger unabhängig vom Wohnsitz und auf natürliche Person, die kein Unionsbürger sind, aber ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat haben, gilt bereits ab 19. Oktober 2019. Damit sind die begehrten .eu-Domains künftig noch leichter erhältlich.

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