Keine Woche ohne Meldung von .eu: während die .eu-Registry EURid den Briten nur noch einen allerletzten Aufschub bis zum 31. Dezember 2021 gewährt hat, geht die Tür für drei Länder ganz weit auf.
Nachdem die Verordnung 2019/517 des Europäischen Parlaments vom 19. März 2019 ratifiziert wurde, sind künftig alle Bürger aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) berechtigt, eine .eu-Domain zu registrieren. Der EWR ist als Wirtschaftsraum eine vertiefte Freihandelszone zwischen der Europäischen Union und drei Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), nämlich Island, Liechtenstein und Norwegen. Die Neuregelung tritt am 02. August 2021 in Kraft; ab diesem Tag können also Staatsangehörige aus Island, Liechtenstein oder Norwegen .eu-Domains registrieren, und zwar auch dann, wenn sie ihren Wohnsitz nicht in einem dieser Länder haben. Entscheidend ist allein die Staatsangehörigkeit. Die Zahl der davon betroffenen Personen dürfte jedoch überschaubar sein; Island kommt auf ca. 361.000 Einwohner, Liechtenstein auf rund 39.000 und Norwegen auf 5,4 Mio.; wiederum nur ein Bruchteil davon dürfte im Ausland wohnen.