ccTLDs

Britische .eu-Inhaber erhalten von EURid eine Verlängerung

Niemals geht man so ganz, das wusste schon Trude Herr. Im Fall der Europa-Domain .eu dauert das »niemals« entgegen aller bisherigen Ankündigungen zumindest bis 31. Dezember 2021.

Nach bisherigem Stand sollten alle .eu-Domains, die sich Brexit-bedingt bis zum 30. Juni 2021 im »suspended«-Status befanden, ab dem 01. Januar 2022 frei registrierbar werden. Inzwischen hat EURid die eigenen Angaben aber relativiert; seit dem 01. Juli 2021 heißt es auf der Registry-Website:

Should you be the holder of a Brexit-related withdrawn domain name and you wish to prove your compliance with the eligibility criteria of the .eu Regulations, you must contact EURid directly via email info@eurid.eu before 31 December 2021.

Mit anderen Worten können .eu-Domains, die sich aktuell im »withdrawn«-Status befinden, doch noch vor der Löschung bewahrt werden, wenn die Erfüllung der Registrierungsvoraussetzungen nachgewiesen wird. Dazu zählt unter anderem, wer als britischer Staatsbürger seinen Sitz innerhalber der EU hat oder wer als EU-Bürger seinen Sitz innerhalb des Vereinigten Königreichs hat. Mit Ablauf des 31. Dezember 2021 soll es dann endgültig keine Wiederkehr mehr geben; wetten sollte man darauf aber besser nicht.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top