Der nach einem Referendum vom 23. Juni 2016 bevorstehende Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (EU) hat jedenfalls vorerst keine Auswirkungen auf die Inhaber von .eu-Domains.
Wie die Registry EURid kurzfristig mitteilte, plane man derzeit keinerlei Maßnahmen gegen .eu-Domains, die zu Gunsten von Personen mit Sitz in Großbritannien registriert sind. Dies ergibt sich schon daraus, dass die Umsetzung des so genannten »Brexit« noch nicht beschlossen ist und die weiteren politischen wie juristischen Schritte noch nicht iniitiert worden sind. Allerdings könne sich dies ändern; wenn der Zeitplan und die Details des Brexit bekannt sind, erwartet EURid eine Weisung der EU-Kommission, wie man ihn für .eu umsetzt. Um eine .eu-Domain zu registrieren, muss man derzeit seinen Sitz innerhalb der EU, in Norwegen, Island oder Liechtenstein haben. Offizielle Statistiken von EURid weisen aktuell rund 300.000 Inhaber von .eu-Domains mit Sitz in Großbritannien aus; sie alle könnten ihre Adresse im Zuge des Brexit verlieren.