Vor dem Hintergrund der anhaltenden Unsicherheiten um den Austritt Grossbritanniens aus der EU pausiert die .eu-Verwalterin EURid auch den Austritt der Briten aus dem .eu-Namensraum.
Per eMail wandte sich die Registry am 22. März 2019 an die akkreditierten Registrare und teilte folgendes mit:
Due to ongoing uncertainties over the United Kingdom’s withdrawal from the European Union, EURid has placed on hold any plan regarding domain names registered to individuals and undertakings located in the United Kingdom and Gibraltar.
Sobald man weitere offizielle Weisungen der EU-Kommission erhalte, werde man die bisherigen Ausscheidensregelungen ergänzen und auf der eigens eingerichteten Brexit-Website veröffentlichen. Damit erhalten Inhaber von .eu-Domains mit Sitz auf der Insel oder in Gibraltar vorerst Aufschub. Die bisherigen Regelungen sahen vor, dass EURid ab dem 30. März 2019, 00:00 Uhr CET keine Registrierungen von natürlichen oder juristischen Personen mehr annimmt, die ihren Sitz in Großbritannien oder Gibraltar haben. Zudem hält die EU-Kommission die .eu-Registry EURid für berechtigt, .eu-Domains, die zum Datum des Rückzugs die Registrierungsvoraussetzungen nicht erfüllen, zu widerrufen.
Die Informationseite von EURid zum Thema Brexit finden Sie hier.