Brexit

EURid legt die finalen Regeln für .eu-Domain-Halter aus Großbritannien vor

Die .eu-Registry EURid hat den Brexit-Fahrplan für Domain-Inhaber mit Sitz im Vereinigten Königreich aktualisiert. Vorbehaltlich politischer Änderungen müssen sich alle Briten spätestens bis 2021 von ihrer .eu-Domain verabschieden.

Der nach einem Referendum vom 23. Juni 2016 bevorstehende Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU wurde zwar durch die COVID-19-Pandemie aus den Schlagzeilen verdrängt. Nach wie vor gilt aber das Votum vom Januar 2020, mit dem das britische Parlament dem Brexit-Abkommen zu der EU zugestimmt hat und mit Ende 2020 aus dem EU-Binnenmarkt und der Zollunion endgültig ausscheidet. Da somit weder das primäre noch das sekundäre EU-Recht für Großbritannien gilt, müssen auch für .eu-Domains Neuregelungen gefunden werden. Die inzwischen mehrfach überarbeiteten Austrittsregelungen hat EURid nun am 25. Mai 2020 erneut aktualisiert. Demnach können ab dem 01. Januar 2021 Personen mit Sitz im Vereinigten Königreich keine .eu-Domains neu registrieren. Als solche Personen gelten die Bürger Großbritanniens ohne Wohnsitz in der EU, in Großbritannien ansässige Personen, die nicht EU-Bürger sind, und Unternehmen oder Organisationen, die zwar in Großbritannien, aber nicht in einem EU-Mitgliedsland niedergelassen sind.

Bis zum 01. Januar 2021 gelten Übergangsregelungen für alle bereits registrierten .eu-Domains. Ab dem 01. Juli 2020 informiert EURid die betroffenen Inhaber einer .eu-Domain, dass ihre Berechtigung zur Aufrechterhaltung der Registrierung in Gefahr ist. Am 01. Oktober 2020 wendet sich EURid erneut an die betroffenen Domain-Inhaber und weist sie darauf hin, dass sie ihre Berechtigung ab dem 01. Januar 2021 verlieren werden. Der letzte Warnschuss folgt sodann am 21. Dezember 2020; erneut erhalten alle betroffenen Inhaber einer .eu-Domain die Nachricht, dass sie die Eignungskriterien nicht erfüllen und ihre .eu-Domain verlieren. Abwenden kann man all dies, wenn man nachweist, dass man den .eu-Rechtsrahmen weiterhin einhält – zum Beispiel durch Umzug, Sitzverlegung oder die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes – und die Registrierungsdaten rechtzeitig vor dem 31. Dezember 2020 aktualisiert. Auch die Domain-Registrare erhalten für ihre Kunden entsprechende Mitteilungen. Bleibt dieser Nachweis aus, wird die .eu-Domain am 01. Januar 2021 zurückgezogen; sie wird aus dem Zone File gelöscht und funktioniert weder zum Aufruf von Webseiten noch in eMail-Adressen.

Zwölf Monate nach dem Ende dieser Übergangsperiode, also am 01. Januar 2022, werden eingezogenen .eu-Domains endgültig gelöscht und können erst dann wieder neu registriert werden. Ihre Freigabe erfolgt in »batches« ab dem Zeitpunkt, an dem sie verfügbar werden. Der exakte Zeitpunkt lässt sich also nicht prognostizieren. Damit will EURid Domain-Spekulanten davon abhalten, kurzfristig Profit aus den .eu-Domains zu ziehen. Wer als betroffener Domain-Inhaber sensiblen Datenverkehr über seine .eu-Domain abwickelt, sollte die zur Verfügung stehenden Zeiträume aber nicht ausnutzen, sondern so schnell wie möglich auf eine zukunftssichere Domain-Endung wechseln.

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