Brexit und kein Ende: der wiederholt verschobene Austritt Großbritanniens aus der EU stellt auch die Inhaber von .eu-Domains vor neue Herausforderungen. Wir bringen Sie auf den aktuellen Stand.
Am 28. März 2018 gab die EU-Kommission in der »Notice to stakeholders« bekannt, dass Großbritannien nach dem damaligen Stand zum 30. März 2019 um 00:00 Uhr zu einem Drittstaat werde, in dem weder das primäre noch das sekundäre EU-Recht gilt. Somit entfalle auch das Recht, .eu-Domains zu registrieren. Doch die EU-Kommission hat die Rechnung ohne die Politiker von der Insel gemacht. Am 20. März 2019 beantragte Theresa May die erste Verlängerung des EU-Austritts zum 30. Juni 2019. In der Nacht zum 11. April 2019 einigten sich die 28 Staats- und Regierungschefs der EU sodann auf eine zweite Verschiebung bis längstens zum 31. Oktober 2019. Ob damit das letzte Wort gesprochen ist, wird man sehen; die .eu-Registry EURid hat jedenfalls mittlerweile eine eigene Brexit-Website geschaltet, über die der aktuelle Stand abgerufen werden kann.
Vor wenigen Tagen kam es nun zu einem erneuten Update der Brexit-Website. Nach dem derzeitigen Stand nimmt EURid ab dem 01. November 2019, 00:00 Uhr (CET) keine Registrierungen mehr entgegen, wenn der Anmelder seinen Sitz in Großbritannien oder Gibraltar hat. Wer bereits eine .eu-Domain hält und seinen Sitz in Großbritannien oder Gibraltar hat, wird am 24. Oktober 2019 und am 01. November 2019 per eMail informiert, dass er alsbald gegen die Registrierungsregelungen verstößt. Es bleibt dann Zeit bis 01. Januar 2020, den Nachweis der fortgesetzten Registrierungsberechtigung zu erbringen, beispielsweise durch Nachweis einer Sitzänderung. Bis dahin bleibt die .eu-Domain auch aktiv; Transfers oder Vertragsverlängerungen sind aber für diese Domains nur eingeschränkt möglich. Wird der Verstoß gegen die Registrierungsregelungen nicht beseitigt, wird die .eu-Domain am dem 01. Januar 2020, 00:00 Uhr (CET) inaktiv und führt den Status »withdrawn«; sie kann dann weder für Webseiten noch für eMail-Dienste genutzt werden. Eine Löschung erfolgt allerdings erst zum 01. November 2020, 00:00 Uhr (CET).
Nicht um seine .eu-Domain fürchten muss nach derzeitigem Stand, wer nachweislich Bürger der EU ist; in diesem Fall ist selbst ein Wohnsitz in Großbritannien oder Gibraltar unschädlich. Ferner geht sicher, wer im .eu-WHOIS bei EURid eine Adresse in einem der verbleibenden 27 EU-Mitgliedsländer oder in den EFTA-Mitgliedsstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen hat; auch dies berechtigt weiterhin, eine .eu-Domain zu registrieren und sie registriert zu halten.