Vor dem Hintergrund der anhaltenden Unsicherheiten um den Austritt Grossbritanniens aus der EU scheint sich für .eu-Domains eine Wende abzuzeichnen.
Am 19. Juli 2019 veröffentlichte die .eu-Registry EURid einen Hinweis, wonach EU-Bürger mit Sitz in Großbritannien ihre .eu-Domain behalten dürfen. Maßgeblich dafür sei, dass das Kriterium der Staatsbürgerschaft unabhängig vom Wohnsitz neu in den Artikel 4 (2)(b) der Verordnung (EC) No. 733/2002, ergänzt durch Verordnung (EU) 2019/51, aufgenommen worden sei. Im Januar 2019 hieß es noch, dass auch EU-Bürger mit Sitz in Großbritannien ihre .eu-Domain verlieren. Die Änderung soll am 19. Oktober 2019 in Kraft treten, also noch vor dem 31. Oktober 2019, der aktuell als das späteste Brexit-Datum gilt.