Das britische »Department for Culture, Media and Sport« hat angesichts des bevorstehenden Brexit am 29. März 2019 einen Leitfaden für Inhaber von .eu-Domains mit Sitz innerhalb des Vereinigten Königreichs veröffentlicht.
Der Leitfaden verweist auf die Hinweise der EU-Kommission, wonach natürliche Personen mit Wohnsitz in Großbritannien ebenso wie dort errichtete Unternehmen und Organisationen nicht mehr berechtigt sind, .eu-Domains zu registrieren oder registriert zu halten. Allen Betroffenen empfiehlt die Behörde, auf alternative Endungen wie .com, .net, .co.uk oder .org auszuweichen, da EURid berechtigt ist, den Registrierungsvertrag für .eu zu kündigen. Die zuletzt veröffentlichten Zahlen von EURid deuten darauf hin, dass etwa 273.000 .eu-Domains unter diese Regelung fallen könnten. Damit scheint sich die britische Regierung auf einen „harten“ Brexit einzustellen; nicht auszuschließen ist jedoch, dass es zu einer Verständigung mit der EU kommt, in deren Rahmen entweder längere Übergangsfristen vereinbart werden oder Personen aus dem Königreich sogar dauerhaft berechtigt bleiben, ihre .eu-Domains zu behalten.