Der im Herbst 2002 gestartete Testbetrieb der deutschen Domain-Verwaltung DENIC e.G. hat sein Ende gefunden: nachdem im Herbst 2005 der Übergang in den Wirkbetrieb angekündigt wurde, hat die DENIC die Verwaltung der neuen ENUM-Domains am 23. Januar 2006 in den regulären Betrieb überführt. Zahlreiche DENIC-Mitglieder bieten ab sofort die Registrierung von ENUM-Domains an.
ENUM, die Kurzform von „telephone number mapping“ oder „electronic numbering“, schlägt die Brücke zwischen Internet und Telefonie. Technisch gesehen handelt es sich bei ENUM um ein Protokoll, mit dem eine Telefonnummer auf eine Domain unterhalb der TLD .e164.arpa abgebildet wird. So wird beispielsweise aus der Nummer +49 69 27 2350 die Domain 0.5.3.2.7.2.9.6.9.4.e164.arpa (also die spiegelverkehrte, internationale Telefonnummer unter Verwendung der Vorwahl +49 für Deutschland). Über diese Nummer sind dann sowohl klassische Festnetz- und Mobilanschlüsse, aber auch Faxgeräte und eMail-Adressen oder Webseiten erreichbar. Der Domain-Inhaber kann dann speziell und individuell festlegen, mit welchen Kommunikationsmitteln er unter der ENUM-Domain erreichbar ist, so dass künftig eine Nummer für alle Dienste verwendet werden kann. Für ENUM-interessierte Kunden bedeutet der endgültige Übergang in den Wirkbetrieb, dass zukünftig zusätzliche Produktlösungen von immer mehr Anbietern zur Auswahl stehen werden. DENIC hat auf seiner Internetseite eine aktuelle Liste mit allen teilnehmenden Registraren veröffentlicht; dort kann man sich ergänzend informieren.
Dass der Weg für die neuen ENUM-Domains endgültig frei ist, verdankt DENIC auch der Bundesnetzagentur (früher RegTP) , die sich in ihrem Abschlussbericht positiv geäussert hatte. Auch die zunächst drohenden politischen Auseinandersetzungen scheinen abgewendet, so dass man sich künftig auf die Technik konzentrieren kann. Problematisch bleibt allerdings die so genannte Validierung, quasi der Schutz vor Cybersquatting von Rufnummern. Hier bleiben die Registrare in der Verantwortung, nicht nur bei der Erstregistrierung, sondern auch in der Folge einmal jährlich zu überprüfen, ob der Inhaber der ENUM-Domain und der Rufnummer übereinstimmen. Erst der Massenbetrieb in der Praxis wird zeigen, ob und in welchem Umfang Grabber auch hier eine Spielwiese für Rechtsverletzungen finden.
In Österreich ist die Registrierung von ENUM-Domains schon länger möglich.