GigaLaw

Das »Domain Dispute Digest Q1/2023« zeigt Anstieg von UDRP-Streitigkeiten

Domain-Rechtsanwalt Doug Isenberg legt seinen statistischen Bericht zu UDRP-Entscheidungen für das erste Quartal 2023 vor. Die Anzahl der UDRP-Verfahren steigt weiter an.

»Gigalaw’s Domain Dispute Digest First Quartal 2023« ist ein zwölfseitiger Report über die Entwicklung der UDRP-Verfahren in den vergangenen drei Monaten. Doug Isenberg wertete dafür die entschiedenen UDRP-Verfahren aller fünf ICANN-akkreditierten Streitbeilegungsstellen der ersten drei Monate 2023 aus. Verfahren, die abgebrochen wurden, etwa weil die Parteien sich einigen konnten oder die aus anderen Gründen beendet wurden, berücksichtigte Isenberg nicht. Kernfeststellung seines Berichts ist: die Zahl der Verfahren ist deutlich angestiegen.

Insgesamt zählt er 2.026 UDRP-Entscheidungen, bei denen um 3.637 Domains gestritten wurde. Das bedeutet einen Anstieg um 18,7 Prozent bei den Entscheidungen und 11,6 Prozent bei den Domains gegenüber dem ersten Quartal 2022. Seit einem Einbruch in 2013 steigt damit die Anzahl der Verfahren kontinuierlich an und nimmt sogar etwas an Fahrt auf. Unter den fünf akkreditierten Streitbeilegungsstellen liegt WIPO mit 1.237 an erster Stelle vor Forum mit 574. Es folgen das tschechische CAC mit 164 Entscheidungen, das Arab Center for Domain Name Dispute Resolution (ADNDRC) mit 44 Fällen und als Schlusslicht das kanadische CIIDRC mit 7 Entscheidungen. Unter den generischen Endungen drehten sich die meisten, nämlich 2.792 UDRP-Verfahren, um .com-Domains. An zweiter Stelle steht .net mit 106 Verfahren, gefolgt von .org mit 66 Fällen. An vierter Position steht die erste neue gTLD: .xyz war in 46 UDRP-Verfahren verwickelt. Bei den Länderendungen, die die UDRP als solche oder in einer Abwandlung übernommen haben, weist die kolumbianische .co mit 122 die meisten Fälle auf, gefolgt von .cc mit 14 und .me mit 11.

Von den insgesamt 3.637 betroffenen Domains wurden 96,31 Prozent einem Domain-Transfer zugeführt, 3,13 Prozent blieben beim Inhaber und 0,54 Prozent wurden gelöscht. Das Verfahren mit den meisten Domains bestritt Cube mit 169 Domains (WIPO D2022-5023), gefolgt von Wolverine mit 98 Domains in einer Beschwerde (Forum 2025167 98). Die aktivsten Marken-Inhaber waren Meta mit 35 Verfahren vor Boursorama, die im Bankenbereich tätig ist, mit 28 Verfahren. Um die meisten Domains stritt allerdings wieder der Glücksspielanbieter Cube mit 201 Domains, gefolgt von Meta mit 123 Domains. Die Anzahl der URS-Verfahren nimmt sich gegenüber alle dem geradezu lapidar aus: in 35 Entscheidungen ging es um 49 Domain-Namen. Die Anzahl von Verfahren nahm damit gegenüber dem 1. Quartal 2022 um 2,78 Prozent ab, die Anzahl der Domain-Namen allerdings nahm um 13,95 Prozent zu. In 2 Fällen, also 4,08 Prozent der Fälle, wurde die URS-Beschwerde abgewiesen. Bei den URS-Verfahren war der Schuhhersteller Sketchers mit 12 Verfahren am aktivsten. 16 der URS-Fälle drehten sich um .shop-Domains, 11 um .store-Domains.

Das 12-seitige »Gigalaw’s Domain Dispute Digest First Quartal 2023« gibt einen schnellen, übersichtlichen und nachvollziehbaren Überblick über die Entwicklung der UDRP- und USR-Verfahren im ersten Quartal dieses Jahres. Wir empfehlen die Lektüre.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top