Statistik

WIPO berichtet von Allzeithoch bei UDRP-Verfahren in 2025

WIPO hat dieser Tage einen Überblick über ihr Domain-Jahr 2025 gegeben, in dem nicht nur das 25-jährige Jubiläum des UDRP-Verfahrens gefeiert, sondern mit über 6.200 Verfahren auch mehr denn je um Domains gestritten wurde.

Die WIPO bearbeitete 2025 über 6.200 UDRP-Verfahren – die höchste Fallzahl seit Bestehen der Organisation. In den letzten 25 Jahren hat die WIPO damit über 80.000 Verfahren verhandelt. Über 70.000 davon betreffen generische Top Level Domains (gTLD) und fast 10.000 länderspezifische Top Level Domains (ccTLD). Im Vergleich zum Jahr 2024, das seinerseits mit insgesamt 6.168 etwas weniger Verfahren als 2023 mit 6.192 aufwies, liegt also jetzt wieder ein Anstieg vor.

Für das aktuelle Jahr 2025 weist die WIPO-Statistik insgesamt 6.282 Fälle aus. 5.463 davon betrafen gTLDs und 819 ccTLDs. Unter den gTLDs liegt bei der Anzahl der im Streit befangenen Domains ganz klar .com vorne, mit insgesamt 5.713 Domains. Ihr folgt .shop mit 447 Domains, .net mit 366 und .org mit 333. Unter den Länderendungen liegt wie gehabt die kolumbianische Endung .co als direkter .com-Konkurrent mit 132 Verfahren an erster Stelle. Ihr folgen die KI-Endung .ai für Anguilla mit 72 Verfahren, die Endung .io (Britisches Territorium im Indischen Ozean) mit 60 Verfahren und Australiens .au mit 59 Fällen. Insgesamt liegt das Feld der Top 10 ccTLDs dicht an dicht. 2025 akzeptierte WIPO .ht (Haiti) als weitere Landesendung von mittlerweile 87, die ein Streitbeilegungsverfahren im Sinne der UDRP eingerichtet haben. Die Endungen .ad (Andorra) und .lv (Lettland) verzeichneten in 2025 ihre ersten Verfahren, wobei auffällt, dass bei den vier (.ad) und fünf (.lv) Verfahren das jeweils erste um die jeweilige Domain temu.ccTLD geführt wurde. Die Endung von Kap Verde, .cv, hatte 2025 ebenfalls ein erstes Verfahren, aber tatsächlich nur eines, das frühzeitig beendet (»terminated«) wurde.

WIPO teilt weiter mit, dass insgesamt in 79 Prozent der Fälle auf Übertragung der Domain entschieden wurde, während immerhin fünf Prozent der Beschwerden zurückgewiesen wurden. In 15 Prozent der Fälle konnten sich die Parteien einigen (»settled«), und in ein Prozent wurde das Verfahren abgebrochen (»cancelled«). Nach Branchenbereichen sortiert steht »Internet and IT« mit elf Prozent kurz vor »Banking and Finance«, »Biotechnology and Pharmaceuticals« und »Entertainment« mit jeweils zehn Prozent der Verfahren. Zu den Beschwerdeführern, die die meisten Verfahren angestrengt haben, zählen Meta (Instagram, WhatsApp), Carrefour, Michelin, Fenix International, Philip Morris und Lego. Schließlich listet WIPO noch die Anwaltskanzleien, die die meisten Beschwerden vorgetragen haben, darunter Dreyfus & associés, Hogan Lovells (Paris), The GigaLaw Firm (Douglas Isenberg) und Nameshield.

Neben diesen UDRP-orientierten Fakten gibt WIPO auch weitere Informationen zum Jahr 2025, in dem das 25-jährige UDRP-Jubiläum gefeiert wurde. So ernannte ICANN WIPO zum exklusiven „Legal Rights Objections und String Confusion Objections Provider“ für die kommende Einführungsrunde neuer generischer Top Level Domains.

Alle diese Informationen gibt es kurz und knackig wie auch übersichtlich mit graphischen Elementen gestaltet bei WIPO.

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