Die britische Regierung arbeitet an einem globalen Domain-Gesetz: mit Hilfe des »Crime and Policing Bill« soll es künftig möglich sein, auch ausländische Registries und Registrare zu einer Domain-sperre zu zwingen.
Von der britischen Regierung vorgestellt in einer ersten Lesung am 25. Februar 2025, enthält das Crime and Policing Bill in Umsetzung mehrere Berichte der »Law Commission« zur Reform des Beschlagnahmesystems zahlreiche Vorschriften zur Regelung von antisozialem Verhalten. Darunter versteht das Gesetz unter anderem Straftaten gegen Personen, Eigentumsdelikte und Verletzungen der öffentlichen Ordnung; ausdrücklich erwähnt wird der Missbrauch intimer Bilder, die Förderung oder Unterstützung schwerer Selbstverletzungen sowie Kindesentführung. Der Gesetzentwurf sieht zwei neue Straftaten vor, die den Besitz, die Einfuhr, die Herstellung, die Anpassung, die Lieferung oder das Angebot der Lieferung eines elektronischen Geräts (wie etwa eines Störsenders) zum Diebstahl eines Fahrzeugs oder zum Diebstahl von Gegenständen in einem Fahrzeug unter Strafe stellen. Die Höchststrafe für diese Straftaten beträgt fünf Jahre Gefängnis, eine Geldstrafe oder beides. Zu deren Vermeidung sollen die Polizeibehörden einschließlich der Grenzpolizei erweiterte Befugnisse erhalten. So sollen neue Befugnisse zum Verbot elektronischer Geräte geschaffen werden, die nach einem Diebstahl aus einem Fahrzeug verwendet werden. Weiter ist die Stärkung der Möglichkeit vorgesehen, die nach britischem Recht zulässige strafrechtliche Haftung von Unternehmen auf die Struktur moderner Unternehmen, insbesondere großer und komplexer Strukturen zu übernehmen.
Im Bereich der Domain-Namen sieht die Regierung ebenfalls Handlungsbedarf. Domains und IP-Adressen würden häufig von Kriminellen für eine Reihe von Straftaten verwendet, darunter Phishing, Betrug zu Lasten von Verbrauchern, Verbreitung kinderpornographischer Inhalte und Malware. Derzeit habe man keine rechtliche Handhabe, die Domain Name Industry zu zwingen, Maßnahmen zur Sperrung von Domain-Namen und IP-Adressen zu ergreifen. Strafverfolgungsbehörden und Ermittlungsbehörden würden öffentlich-private Partnerschaften nutzen, bei denen die Sperrung freiwillig erfolgt, da ein Verstoß gegen Nutzungsbedingungen angenommen wird. Im Inland würden diese freiwilligen Vereinbarungen gut funktionieren. Die überwiegende Mehrheit der Unternehmen, die IP-Adressen verwalten und Domain-Namen vergeben, befänden sich aber in ausländischen Gerichtsbarkeiten und würde einen Gerichtsbeschluss verlangen, bevor IP-Adressen oder Domains gesperrt werden. Eben dies sieht das »Crime and Policing Bill« vor. Der Gesetzentwurf gibt Strafverfolgungsbehörden und bestimmten Ermittlungsbehörden die Möglichkeit, einen Gerichtsbeschluss zu erwirken, um die Sperrung des Zugriffs auf IP-Adressen und Domain-Namen, die mit schweren Straftaten in Verbindung stehen, anzuordnen. Diese Beschlüsse (ein Beschluss zur Sperrung einer IP-Adresse oder eines Domain-Namens) sollen in erster Linie international zugestellt werden, um sicherzustellen, dass jede Bedrohung, die von außerhalb des Vereinigten Königreichs ausgeht, effektiv bekämpft werden kann. In der praktischen Umsetzung möchte die britische Regierung dabei auf »police-to-police cooperation and Mutual Legal Assistance« vertrauen
Die zweite Lesung des Gesetzesentwurf ist für den 10. März 2025 angesetzt. Nach der dritten Lesung im House of Commons wird der Entwurf an das House of Lords überwiesen; auch dort stehen drei Lesungen auf dem Plan. Bis wann und mit welchem konkreten Inhalt das Gesetz verabschiedet wird, steht also noch nicht fest.