AGB-Klausel

NSI nutzt Subdomains für Parking

Der US-Registrar Network Solutions Inc. (NSI), erst Anfang des Jahres wegen umstrittenem Domain-Tasting bei Suchanfragen seiner Kunden heftig kritisiert, ist erneut in die Schlagzeilen geraten: wie das Online-Magazin Techcrunch berichtet, nutzt NSI Subdomains seiner Kunden, um darauf Werbung zu schalten.

Aufgedeckt hat den vermeintlichen Skandal der Betreiber des Gaming-Portals gotgame.com, der seine Domain bei NSI hostet. Per Zufall stellte er fest, dass von ihm ungenutzte Subdomains wie etwa app.gotgame.com zu Parking-Seiten von NSI führen, darunter Text-Links zu „Poker Tournaments“ und „Texas Holdem Games“; die Seite ist inzwischen nicht mehr erreichbar. Auch bei einigen anderen Subdomains sollen Parking-Seiten abrufbar gewesen sein; eine Suche über DomainTools ergab laut Techcrunch, dass insgesamt 294.438 weitere Webseiten mit der IP-Adresse verbunden waren, die zu app.gotgame.com geführt hat. Die Nachricht, erstmals gemeldet am 8. April 2008, verbreitete sich wie ein Lauffeuer rund um den Planeten, und fand sich auch in deutschsprachigen Online-Magazinen wieder.

Doch dürfte die Aufregung, die der Bericht von Techcrunch ausgelöst hat, vergeblich sein, denn diese Art der Nutzung erfolgt mit Wissen der Domain-Inhaber – zumindest, wenn sie sich zuvor durch ein allerdings über 59.000 Wörter starkes „Service Agreement“ gekämpft haben. Dort heisst es in Version Nummer 7.8.4 in Abschnitt A unter Ziffer 11 zu dem Stichwort „Under Construction Page“, dass sich der Nutzer einverstanden erklärt, dass jede Subdomain, die nicht zu einer bei NSI gehosteten, aktiven Website führt, zu Parking-Zwecken genutzt werden darf. Wie dort ebenfalls vermerkt ist, steht es den Nutzern jedoch frei, diese Einstellung jederzeit über ihren Kundenaccount zu ändern; es muss lediglich ein Häkchen angeklickt werden. Entsprechend sind einige Magazine bereits zurückgerudert und haben ihre Leser auf die OptOut-Möglichkeit hingewiesen.

Zurück bleibt ein fader Beigeschmack, der NSI einmal mehr in ein fragwürdiges Licht stellt. Ob vom Kunden eines Registrars und Hosting-Anbieters erwartet werden kann, sich zuvor durch ein fast 60.000 Wörter starkes Vertragsstück zu wühlen, muss ernstlich bezweifelt werden; andererseits trägt jeder Domain-Inhaber auch Verantwortung dafür, was er mit seiner Domain anstellt, und sei es nur, dass er ungenutzte Subdomains schlicht löscht.

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