Risiko

Warnung vor der Parking-Falle!

Wer Domains parkt, lebt gefährlich. Die rechtlichen Risiken, die mit Domain-Parking einhergehen haben wir hier oft genug beschrieben. Nun hat US-Domainer Elliot Silver festgestellt, dass einige Kollegen nicht ordentlich auf ihre wertvollen Domains aufpassen und aufgrund falsch geschalteter Parking-Seiten aus ihren neutralen Domains Gelddruckmaschinen für Markenrechtsanwälte machen.

An der Domain harmony.com in irgendeiner Weise Anstoß zu nehmen, fällt schwer. Die Domain ist ein allgemeiner Begriff, der prima vista keine Rechte Dritter verletzt. Der Inhaber hatte die Domain wohl 2004 für US$ 50.000,– gekauft, und 2008 durch Jay Westerdal über domaintools.com für US$ 5 Mio. angeboten. Verkauft wurde sie nicht. Der Inhaber parkte die Domain und kümmerte sich nicht weiter darum. Was aber bereits im April 2008 als Erklärung für den hohen Preis der Domain herangezogen wurde, entpuppte sich als Parking-Falle: Unter e-harmony.com findet sich ein großes und erfolgreiches Partnervermittlungsangebot, das den Inhaber von harmony.com auf einen Wert von US$ 5 Mio. seiner Domain hat schließen lassen. Denn viele, die zur Partnervermittlung wollten, verirrten sich auf seine Domain.

Dass e-harmony.com die Domain harmony.com nicht für US$ 5 Mio. kaufen wollte, lässt sich nachvollziehen. Der Preis war hoch. Doch jetzt steht er bei Null, oder zumindest den Gebühren eines UDRP-Verfahrens: Die Partnervermittlung hat nun ein Uniform Domain Name Dispute Verfahren beim National Arbitration Forum (NAF, Case #1292225) eingebracht, weil die geparkte Domain gerade auf das Angebot von e-harmony.com verweist. Das stellt sich zumindest als eine rechtswidrige Nutzung des Kennzeichens e-harmony im Sinne der UDRP dar. Ob e-harmony.com auf diese Weise an die Domain gelangt, wird man sehen; auf jeden Fall ist es für den Inhaber von harmony.com ärgerlich sowie zeit- und kostenintensiv, dieses Verfahren führen zu müssen.

David J. Castello stellt dazu fest: unkontrollierte Werbung unter einem guten Domain-Namen laufen zu lassen, kommt der Einladung an einen Markenrechtsanwalt gleich, abzumahnen. Sich auf den Parkinganbieter zu verlassen, wenn es um die richtige Werbung unter der geparkten Domain geht, ist fahrlässig. Man sollte seine Domains und mögliche Konsequenzen, die sich aus der falschen Werbung ergeben, genauestens untersuchen, und die Steuerungsmechanismen der jeweiligen Parkinganbieter voll ausnutzen, damit man nicht in Markenrechtskonflikte gerät.

  1. Bachsau

    Was ist das denn für ein Schund? Wenn dort Webung für e-harmony angezeigt wird, dann doch wohl, weil die selbst die Werbung gebucht, und dafür Geld bezahlt haben. Das würde da heißen, das Portal klagt gegen seine eigene Werbung?

    Markenrecht einschränken ist das einzig Sinnvolle.

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