Whois-Revival

Der Bundesrat will eine Identitätsprüfung für Inhaber von .de-Domains einführen

Dem Verfahren zur Registrierung von .de-Domains drohen drastische Änderungen: nach dem Willen des Bundesrates soll künftig eine Identitätsprüfung verpflichtend sein. Damit will die Ländervertretung den Verbraucherschutz im Online-Handel stärken und Fake-Shops effektiv bekämpfen.

Einzelheiten zu den geplanten Änderungen sind einem Entschliessungsantrag vom 05. November 2019 (Drucksache 569/19) zu entnehmen, den Winfried Kretschmann, Ministerpräsident von Baden-Württemberg, an den Präsidenten des Bundesrates übersandt hat. Demnach sieht der Bundesrat die fortschreitende Verbreitung betrügerischer Online-Shops (so genannter »Fake-Shops«), die nach vorheriger Zahlung (Vorkasse) die vereinbarte Ware nicht an Verbraucher liefern, als kritisch an. Im Rahmen eines insgesamt vier Punkte umfassenden Maßnahmenpakets wird die Bundesregeriung gebeten zu prüfen, welcher Rechtsrahmen zur Einführung einer Identitätsprüfung im Rahmen der Registrierung von .de-Domains geschaffen werden muss. Diese Domains genießen nach Einschätzung des Bundesrats bei Verbraucherinnen und Verbrauchern besonderes Vertrauen und werden daher besonders oft als Zieladressen von Fake-Shops genutzt. Außerdem wird die Bundesregierung gebeten, Vorschläge zur Etablierung einer solchen Identitätsprüfung zu machen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zudem, sich auch auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass für weitere, internationale/europäische Domain-Registrierungsprozesse eine Identitätsprüfung verpflichtend wird. In Sachen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) soll das Rad schließlich zurückgedreht werden: es soll geprüft werden, ob eine mit DSGVO in Einklang stehende öffentliche Abfrage der Domain-Inhaberdaten, nach Vorbild der vorherigen WHOIS-Abfrage der DENIC eingeführt werden kann. Die Möglichkeit einer solchen allgemeinen Abfrage könne die Grundlage für das große Vertrauen in .de-Domains schaffen. Damit die Änderungen in der Praxis Wirkung zeigen, soll die Bundesregierung zu guter Letzt prüfen, ob und gegebenenfalls wie der Rechtsrahmen hinsichtlich der Voraussetzungen zur Löschung einer .de-Domain durch DENIC angepasst werden muss.

In der Begründung des Antrags heißt es, dass bei der Registrierung einer .de-Domain zwar Daten wie Name und Anschrift angegeben werden müssen. Allerdings werden diese Daten nicht auf ihre Korrektheit überprüft. Dies soll es Kriminellen erleichtern, Fantasienamen oder echte Namen, die durch einen Identitätsdiebstahl erlangt wurden, zu nutzen. Um das zu verhindern, soll das Registrierungsverfahren um eine Prüfung dieser Daten und damit ihrer Identität ergänzt werden. Der Bundesrat geht davon aus, dass eine solche Identitätsprüfung mehr Aufwand und Zeit auch für private Nutzer bedeutet, die zum Beispiel eine Domain registrieren, um eine private Webseite ohne Shop zu betreiben; für diese Fälle – die in der Praxis die häufigsten sein dürften – soll es Ausnahmeregelungen geben. Ein wesentlicher Rückgang der Fake-Shops unter .de wäre jedenfalls für alle seriösen On-line-Shops ein Gewinn, so der Antrag. In Dänemark hätte man zum Beispiel mit der Einführung einer Identitätsprüfung, gekoppelt an die Steuerpersonennummer, positive Erfahrungen gemacht und habe einen signifikanten Rückgang von Fake-Shops verzeichnet. Auch das Problem, dass Betrüger auf andere Domain-Endungen ausweichen können, hat man erkannt und will daher eine Ausdehnung der Identitätsprüfung auf europäischer und internationaler Ebene prüfen. Schließlich »trauert« man dem alten WHOIS hinterher und regt an, die (identitätsgeprüften) Angaben zum Domain-Inhaber in einer DSGVO-konformen Art und Weise wieder zu veröffentlichen.

Bei einem Entschließungsantrag handelt es sich in rechtlicher Hinsicht um ein Ersuchen, das in der Regel an die Bundesregierung gerichtet ist, um auf Probleme aufmerksam zu machen, die Auffassung des Bundesrates zu einem bestimmten Thema darzulegen oder Gesetzgebungsverfahren durch die Bundesregierung anzustoßen. Rechtlich verbindlich sind sie nicht; ob es zu den vom Bundesrat gewünschten Änderungen kommt, ist derzeit also noch offen. Auch ein zeitlicher Druck zum Handeln besteht für die Bundesregierung nicht.

  1. Pia

    Ich denke nicht, dass weniger Leute auf Fakeshops hereinfallen würden deshalb, wer sich die Mühe macht etwas über den Shop zu recherchieren und sich die URL genauer anzuschauen, und dabei einer .de-Domain etwas mehr Seriösität zuordnet, der ist wahrscheinlich sowieso nicht betroffen und wer das nicht macht, der fällt wahrscheinlich auch bei einer anderen TLD darauf rein.
    Es wäre nur eine weitere Überwachungsmaßnahme, genau wie die Klarnamenspflicht, die die letzten Tage wieder gefordert wurde.

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