Corona-Insolvenzen

Unternehmen, die ihre Domains löschen, gehen hohe Risiken ein

Die ab Herbst 2020 befürchtete Pleitewelle infolge der Corona-Krise rückt das Risiko ausgelaufener Domains verstärkt in den Vordergrund. Warum es sinnvoll ist, Domain-Namen auch nach Einstellung eines Internetangebots zu behalten, haben wir für Sie zusammengefasst.

Nach einem Bericht im Online-Angebot der Tagesschau befürchtet die Wirtschaftsauskunftei Creditreform wegen des von der Corona-Krise ausgelösten Konjunktureinbruchs eine Insolvenzwelle in der zweiten Jahreshälfte 2020. Wenn die Insolvenzantragspflicht ab Ende September 2020 nicht mehr ausgesetzt sei, werde sich die Zahl der Insolvenzanträge deutscher Unternehmen erheblich erhöhen. Auch wenn die Insolvenz nicht das »Aus« eines Unternehmens bedeutet, sondern im Gegenteil dessen Erhalt dienen soll, droht vielen Gewerbetreibenden, wirtschaftlich unter die Räder zu kommen. Häufig betroffen sind davon auch deren Domains, für die von heute auf morgen kein Bedarf (mehr) besteht. Doch wer nun versucht, diese Domains schon vor Ablauf der Registrierungszeit zu löschen, macht sich für Angreifer besonders verwundbar. Wer die Domain hat, hat nicht nur Kontrolle über den damit verbundenen Datenverkehr (Traffic), sondern auch die eMail-Korrespondenz – und damit möglicherweise auch Zugriff auf Nutzerkonten in sozialen Medien.

Der Sicherheitssepzialist Gabor Szathmari hat bereits 2018 Berichte über Anwaltskanzleien veröffentlicht, die sich aufgelöst oder mit geändertem Namen neu formiert haben, mit der unschönen Folge, dass deren »alte« Domains frei wurden. Szathmari musste lediglich eine dieser Domains neu registrieren und einen eMail-Server aufsetzen, schon gelangte er ohne jedes professionelle Hacking an zahlreiche vertrauliche Unterlagen und Informationen. Die gleiche Methode lässt sich jederzeit auf andere Online-Angebote wie Webshops übertragen, deren Domain-Namen gelöscht werden; das »look & feel« der vormaligen Webseiten lässt sich dank archive.org ohne viel Aufwand rekonstruieren, so dass jedenfalls für nicht-regelmäßige Besucher der Eindruck entsteht, sie hätten es mit dem ursprünglichen Angebot zu tun, über das sie wie selbstverständlich ihre Bestellungen aufgeben und bezahlen können. Schon sitzen sie in der Falle von Cyberkriminellen, die mit wenig Aufwand hohe Erträge erzielen.

Da Domain-Namen in der Regel günstig ist, ist es daher die beste Versicherung gegen Cyberkriminelle, sie nach dem wirtschaftlichen Ende eines Internetangebots noch einige Zeit weiter registriert zu halten, bis auch der letzte Besucher weiss, dass es eingestellt wurde und seine Bookmarks aktualisiert hat. Zudem sollte man für die eMail-Korrespondenz einen »catch-all«-Service einrichten, um eingehende Nachrichten weiterleiten und kontrollieren zu können. Der Verlust der eigenen wirtschaftlichen Existenz ist oft dramatisch genug; Tür und Tor für Kriminelle zu öffnen, sollte man daher unbedingt vermeiden.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top