München

21. Bayerischer IT-Rechtstag im Oktober

Der Bayerische Anwaltverband lädt für den 17. Oktober 2022 zum 21. Bayerischer IT-Rechtstag unter dem Titel »Neue Regeln für digitale Räume: Daten, Plattformen, Metaverse«. Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf Rechtsfragen zum Metaverse.

Den 21. Bayerischen IT-Rechtstag organisieren der Bayerische Anwaltverband, die Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (DAVIT) und die Universität Passau, Institut für das Recht der digitalen Gesellschaft gemeinsam. Der 21. Bayerische IT-Rechtstag findet wieder in Person und an einem Ort, dem hbw Conference Center in München, statt. Eine Online-Teilnahme ist selbstverständlich ebenfalls möglich. Die Moderation übernimmt wie gehabt Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Bräutigam (München). Der IT-Rechtstag startet am 17. Oktober 2022 um 09:30 Uhr mit der Begrüßung durch die Rechtsanwälte Michael Dudek (Präsident des Bayerischen Anwaltverbandes) und Karsten U. Bartels LL.M. (Vorsitzender des GfA davit, Berlin). Danach gibt es gleich zwei Keynotes: die erste hält Prof. Dr. Christian Djeffal (TU München) zum Thema Metaverse und Legal Design, die zweite liefert Prof. Dr. Meinhard Schröder (Uni Passau) über den Datenschutz 2.0 als Antwort auf das Metaverse. Weiter beschäftigen sich die Vorträge im Laufe des Tages über kartellrechtliche Fragen (Rechtsanwältin Dr. Romina Polley, LL.M.), neue Datenregeln der EU (Anna Ludin, EU-Kommission), Zivilrechtsfragen im Metaverse (Rechtsanwalt Andreas Daum) und Fragen zur Regulierung künstlicher Intelligenz im Metaverse (Prof. Dr. iur. Dipl.-Biol. Herbert Zech, Berlin).

Der 21. Bayerische IT-Rechtstag findet am 17. Oktober 2022 von 09:30 bis 17:30 Uhr im hbw ConferenceCenter, Max-Joseph-Str. 5 in 80333 München, und online statt. Die Teilnahmekosten belaufen sich für DAV-Mitglieder auf EUR 240,– zzgl. USt (= EUR 285,60) und für Nichtmitglieder auf EUR 330,– zzgl. USt (= EUR 392,70). Die Anzahl der Präsenzplätze ist begrenzt. Für Teilnehmer gibt es eine Bescheinigung nach § 15 FAO über 6 Stunden.

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