Köln

7. NRW IT-Rechtstag Ende September 2017

Nur noch wenige Tage dauert es bis zu dem vom Kölner Anwaltverein und der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (davit) organisierten 7. NRW IT-Rechtstag am 21. und 22. September 2017 in Köln. Die Veranstaltung konzentriert sich auf aktuelle rechtliche IT-Topthemen.

Der 7. NRW IT-Rechtstag findet vom 21. bis 22. September 2017 in Köln statt. Unter der Moderation von Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Luckhaus aus Köln referieren zahlreiche Fachleute zu einem weiten Themenspektrum. So widmen sich Rechtsanwalt Dr. Marc Hilber und Bastian Cremer (Zurich Versicherung) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), den Neuerungen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und deren Wirkungen auf die anwaltliche Arbeit. Rechtsanwalt Kai Recke (Eyeo GmbH) gibt Einblick in den aktuellen Stand der Adblockverfahren und wird dabei sicherlich die aktuelle Entscheidung des OLG München vom August 2017 mitberücksichtigen. Rechtsanwalt Thomas Meinke zeigt neue Online-Stolperfallen. Der erste Tag endet mit einem offenen Forum zu aktuellen Fällen und Fragen aus dem Auditorium, darunter auch zum Brexit, und was aus Titeln und Verträgen wird. Am zweiten Tag stellt sodann Erfried Schüttpelz (OLG Düsseldorf) die aktuelle Rechtsprechung des OLG Düsseldorf vor, und Dr. Dipl.-Inf. Reto Mantz (LG Frankfurt/M) berichtet vom Recht auf Vergessenwerden in der Gerichtspraxis. Am Nachmittag gibt es Neues zur aktuellen Rechtsprechung des OLG Hamm sowie die aktuelle Rechtsprechung des LG Köln zu den Kohl-Protokollen. Der Rechtstag endet nach 18:30 Uhr mit einem Get-Together am Veranstaltungsort.

Der 7. NRW IT-Rechtstag findet von 13:00 Uhr am 21. September bis 18:30 Uhr am 22. September 2017 im Steigenberger Hotel, Habsburgerring 9-13, 50674 Köln statt. Die Kosten der Teilnahme an beiden Tagen liegen bei EUR 450,– zzgl. 19 % MwSt. (EUR 535,50) und umfassen 15 Stunden nach der FAO. Wer nur am ersten oder nur am zweiten Tag teilnehmen möchte, zahlt EUR 210,– zzgl. 19 % MwSt. (EUR 249,90) und erhält 7 Stunden nach der FAO am ersten und zahlt EUR 240,– zzgl. 19 % MwSt. (EUR 285,60) für 8 Stunden nach der FAO am zweiten Tag. Von den Kosten mitumfasst sind Getränke im Tagungsraum, Kaffeepausen, Mittagessen nebst Abendempfang am Freitag, die Seminarunterlagen und WLAN im Tagungsraum.

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