Karlsruhe

14. Karlsruher IT-Rechtstag Anfang April

Zum 14. Male lädt der Anwaltverein Karlsruhe zum Karlsruher IT-Rechtstag am 01. April 2017. Die aktuelle BGH-Rechtsprechung steht auf dem Programm.

Der 14. Karlsruher IT Rechtstrag findet in angenehmer Umgebung am Waldrand des Oberwald im Süden von Karlsuhe statt. Die Veranstaltung moderiert Rechtsanwalt Axel Rinkler. Zu Wort kommen Rechtsanwältin Dr. Astrid Auer-Reinsdorff zum Thema Digitalisierung im Mandat, Ilona Cosack, die über das beA und das Schutzschriftenregister referiert, und Richter am BGH Dr. Wolfgang Kirchhoff (I. Zivilsenat), der die aktuelle BGH-Rechtsprechung im IT-Bereich in zwei Vorträgen vorstellt.

Der 14. Karlsruher IT-Rechtstag findet am 01. April 2017 von 09:00 bis 17:15 Uhr in der Akademie Badischer Volksbanken und Raiffeisenbanken (BWGV-Akademie), Am Rüppurrer Schloß 40 in 76199 Karlsruhe statt. Die Teilnahmegebühren betragen für Mitglieder des Deutschen Anwaltverein oder davit oder GRUR EUR 240,–, Studenten und Referendare zahlen EUR 75,–, jeweils zzgl. 19 Prozent Umsatzsteuer. Darin enthalten sind ein Mittagessen und die Seminarunterlagen. Die Anmeldung erfolgt über den Anwaltsverein Karlsruhe e.V., Hans-Thoma-Strasse 7, 76133 Karlsruhe. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Selbstverständlich zählt das Seminar als Pflichtfortbildung nach § 15 FAO.

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