Der Anwaltsverein Karlsruhe eV veranstaltet zusammen mit DAVIT, der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltsverein, den Karlsruher IT-Rechtstag. Bis vor kurzem war der 18. Karlsruher IT-Rechtstag als eine Präsenzveranstaltung am 30. Oktober 2021 geplant. Dieser Termin ist nun pandemiebedingt abgesagt.
Der 18. Karlsruher IT-Rechtstag sollte am Samstag, den 30. Oktober 2021 unter der Moderation von Rechtsanwältin Alexandra Milena Stojek (Karlsruhe) und Rechtsanwalt Dr. Bernhard Hörl (DAVIT Stuttgart) in Karlsruhe als Präsenzveranstaltung stattfinden. Wie sich zeigt, war man etwas früh mit dieser Planung, und COVID19 machte dem für Ende Oktober geplanten Event einen Strich durch die Rechnung. Es ist nicht ersichtlich, warum man nicht auf eine Online-Veranstaltung umschwenkt – wir vermuten, die Zeit für eine Umplanung war zu knapp. Mal ganz davon abgesehen, dass eine Präsenzveranstaltung einfach erfreulicher sein kann. Derzeit plant man, den 18. Karlsruher IT-Rechtstag als Präsenzveranstaltung im Frühjahr 2022 nachzuholen. Ein genaues Datum steht noch nicht fest.
Der 10. Frankfurter IT-Rechtstag, der als Präsenzveranstaltung vom 19. November 2021 bis 20. November 2021 geplant ist, findet hingegen als Hybridveranstaltung statt. Veranstalter dieser IT-Rechtstage sind wie gewohnt davit – Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (DAV) eV sowie HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft, in einer Kooperation mit dem Frankfurter Anwaltverein eV und Prof. Dr. Indra Spiecker, gen. Döhmann, LL.M., Goethe Universität, Frankfurt am Main. Die Moderation übernimmt am ersten Tag Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp (Frankfurt/M) und am zweiten Tag Rechtsanwalt Stephan Schmidt (Mainz). Die Agenda steht mittlerweile vollständig fest. Zu den früher genannten fünf Vorträgen kommen nun fünf weitere hinzu, darunter ein spannender Beitrag von Rigo Wenning (W3C) unter dem Titel »Computer Aided Consent: Was kommt nach den cookie Bannern? – Ein Technologiesprung erklärt anhand von location based services« hinzu, sowie Beiträge von Dr. Thomas Lapp zum Umgang mit Fehlern in IT-Projekten, von Jörg Lehmann über Data Value, von Dr. Carmen Födisch zum Datenschutz und von Dr. Kristina Schreiber über das Bezahlen mit Daten.
Der zweitägige 10. Frankfurter IT-Rechtstag 2021 findet als Präsenz- und Onlineveranstaltung vom 19. November 2021 bis 20. November 2021 bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36 in 60322 Frankfurt am Main und online statt. Am 19. November 2021 startet das Seminar um 13:00 Uhr und endet um 19:00 Uhr. Am Folgetag beginnt die Veranstaltung um 09:00 Uhr und endet um 15:00 Uhr. Der 10. Frankfurter IT-Rechtstag 2021 ist als Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für IT-Recht mit 10 Stunden anerkannt. Die Teilnahme kostet EUR 452,20 (EUR 380,00 Netto).