Die DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) und die DeutscheAnwaltAkademie veranstalten am 13. und 14. August 2020 den 7. Deutscher IT-Rechtstag in Berlin. Die Veranstaltung findet Hybrid, Vorort und Online statt. Der Schwerpunkt liegt in diesem Jahr auf Rechtsfragen des kollaborativen Arbeitens und der DSGVO.
Der 7. Deutscher IT-Rechtstag war eigentlich für April 2020 vorgesehen, jetzt kommt er im August 2020, und nicht – wie so viele andere Veranstaltungen – nur online, sondern durchaus auch als Präsenzveranstaltung. Zugelassen sind 70 Teilnehmer vor Ort in Berlin. Während der Veranstaltung sind die Abstandsregeln und Hygienebestimmungen einzuhalten. Sobald das 70 Personen-Präsenzkontingent erschöpft ist, ist nur noch eine Onlineteilnahme möglich, über die aber auch Fragen gestellt werden können. Mit dem Deutschen IT-Rechtstag sprechen davit und DeutscheAnwaltAkademie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, IT-Rechts-Spezialistinnen und -Spezialisten, Juristen aus Unternehmen, Ministerien und Verbänden sowie IT-Verantwortliche an. Der 7. Deutsche IT-Rechtstag wird von einschlägigen Zeitschriften der Verlage Dr. Otto Schmidt und C.H. Beck unterstützt. Die Moderation übernimmt Rechtsanwalt Karsten U. Bartels (davit). Zu den Themen des diesjährigen Deutschen IT-Rechtstag zählen »Kollaborative Plattformen für Anwaltschaft und Mandanten«, »Daten- und Rechtemanagement in agilen Strukturen – rechtliche Herausforderungen des kollaborativen Arbeitens«, »Kooperationsmodelle im Lichte des Datenschutzes« und »Auswirkungen der Digitalisierung auf Recht, Rechtsdienstleistungen und die Rechtswissenschaft«.
Der 7. Deutscher IT-Rechtstag findet von Donnerstag, 13. August 2020 ab 13.00 bis Freitag, 14. August 2020 bis 17.00 Uhr im Mercure Hotel MOA, Stephanstraße 41, 10559 Berlin statt. Die Teilnahme kostet für Mitglieder der AG IT-Recht und dem Forum Junge Anwälte EUR 450,-; Nichtmitglieder zahlen EUR 505,00 – jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Teilnahme am 7. Deutscher IT-Rechtstag umfasst 10 Vortragsstunden, die als Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO gelten.