Berlin

7. Deutscher IT-Rechtstag findet gegen Ende April 2020 statt – [Update – 23.03.2020]

Die DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) und die DeutscheAnwaltAkademie veranstalten am 23. und 24. April 2020 den 7. Deutscher IT-Rechtstag in Berlin. Die Veranstaltung widmet sich in Vorträgen und Workshops verschiedenen Fragen wie nach dem Bundestrojaner, der DSGVO und weiteren Themen. Mittlerweile liegt die ausführliche Agenda vor.

Mit dem Deutschen IT-Rechtstag sprechen davit und DeutscheAnwaltAkademie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, IT-Rechts-Spezialistinnen und -Spezialisten, Juristen aus Unternehmen, Ministerien und Verbänden sowie IT-Verantwortliche an. Die Veranstaltung schafft die Möglichkeit, sich zum fachlichen Austausch rund um das Informationstechnologierecht zusammenfinden. Der 7. Deutsche IT-Rechtstag wird von einschlägigen Zeitschriften der Verlage Dr. Otto Schmidt und C.H. Beck unterstützt. Die Moderation übernimmt diesmal Rechtsanwalt Karsten U. Bartels (davit) alleine. Auf der Agenda stehen unter anderem »Digitaler Wandel als Aufgabe zur Gestaltung«, »Daten- und Rechtemanagement in agilen Strukturen«, »Kooperationsmodelle im Lichte des Datenschutzes« und »Digitales Büro: Anwaltstools, Berufsrecht und Datenschutz«. Als Referenten sind unter anderem mit von der Partie Rechtsanwältinnen Marijke van der Most, Marlene Schreiber und Fatima Hussain sowie Rechtsanwälte Dr. Thomas Schwenke, Michael Friedmann und Prof. Niko Härting.

Der 7. IT-Rechtstag findet von Donnerstag, 23. April 2020 ab 13.00 bis Freitag, 24. April 2020 bis 17.00 Uhr im Mercure Hotel MOA, Stephanstraße 41, 10559 Berlin statt. Am Abend des 23.04.2020 findet von 19:00 bis 22:00 Uhr der IT-Rechtsabend mit Getränken und Buffet in der Amano-Bar, Auguststraße 43, 10119 Berlin statt. Die Teilnahme kostet für Mitglieder der AG IT-Recht und dem Forum Junge Anwälte EUR 450,00; Nichtmitglieder zahlen EUR 505,00 – jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Teilnahme am 7. Deutschen IT-Rechtstag umfasst insgesamt 10 Vortragsstunden, die als Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO anerkannt werden.

[Update – 23.03.2020]
Der Termin ist abgesagt:
Auf der Seite der DeutschenAnwaltAkademie heißt es:

Wegen der aktuellen Situation kann der Deutsche IT-Rechtstag in diesem Jahr nicht am 23./24. April 2020 in Berlin stattfinden. Wir tun alles dafür, den IT-Rechtstag in die zweite Jahreshälfte zu verschieben und sind derzeit in der Abstimmung mit dem Veranstaltungshotel für einen neuen Termin.

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