Domain-Newsletter

Ausgabe #1225 – 04. Juli 2024

Themen: Kartellvorwurf – ICANN und VeriSign in der Klemme? | RDRS – Nutzungszahlen im Mai 2024 auf Rekordtief | TLD – Neues von .locker, .ru und .zuerich | UDRP – Keine johnrizvi.com für John Rizvi P.A. | KI – agent.ai bietet neues Domain-Bewertungstool | ipl.com – Licht-Domain für US$ 265.000,– | Online – NRW IT-Rechtstag im September 2024

KARTELLVORWURF – ICANN UND VERISIGN IN DER KLEMME?

Bilden die Internet-Verwaltung ICANN und VeriSign Inc. ein De-Facto-Kartell, das zu übermäßigen Gewinnen führt? Das behauptet ein Konsortium aus drei Interessenverbänden und hat die US-Regierung aufgefordert, die Verlängerung des „Cooperative Agreement“ mit dem US-Handelsministerium zu verhindern.

Mit Schreiben vom 26. Juni 2024 wandten sich die American Economic Liberties Project, der Demand Progress Education Fund und das Revolving Door Project sowohl an das US-Justizministerium als auch an die National Telecommunications and Information Administration (NTIA) und forderten sie dazu auf, das von der Regierung festgelegte Monopol zwischen ICANN und VeriSign aus dem „Cooperative Agreement“ zu beenden. Seit den 1990er Jahren habe die NTIA es ICANN und VeriSign erlaubt, die Preise für .com-Domains zu erhöhen und ihr Monopol zu missbrauchen, indem notwendige Preisobergrenzen abgeschafft und automatische Vertragsverlängerungen ohne Ausschreibung eingeführt wurden. Aufgrund der Monopolstellung habe VeriSign die Gebühren für .com-Domains, den Gold-Standard für kommerzielle Webseiten, von US$ 6,– während der Regierung von George W. Bush auf heute US$ 10,26 angehoben – eine Steigerung von über 70 Prozent. Das erlaube VeriSign, übermäßige Gewinne zu erzielen, ohne ein besseres Produkt oder einen besseren Service anzubieten. Frühere Regierungen hätten eine Preisobergrenze festgelegt; unter Präsident Donald Trump habe die NTIA jedoch die Obergrenze für den maximal zulässigen Preis aufgehoben und es VeriSign erlaubt, die Gebühren potenziell in vier von sechs Jahren um sieben Prozent pro Jahr zu erhöhen, ohne dass Bedingungen daran geknüpft wären. Die Finanzzahlen von VeriSign und die Bedeutung von .com-Domains würden darauf hindeuten, dass das Unternehmen tatsächlich ein Monopol innehabe und über erhebliche Marktmacht verfüge. So habe VeriSign eine „gross profit margin“ und eine „operating margin“ von fast 90 bzw. 70 Prozent. Das Unternehmen kaufe Aktien zurück und habe Ende April 2024 über einen erheblichen freien Cashflow von US$ 925 Mio. verfügt.

Um dieses „incestuous legal triangle“ zu beenden, solle die NTIA VeriSign bis zum 02. August 2024 eine schriftliche Mitteilung über die Nichtverlängerung des „Cooperative Agreement“ zukommen lassen, um den Vertrag vollständig zu beenden und den Prozess für ein offenes Bieterverfahren auf dem freien Markt einzuleiten. In der Vergangenheit habe sich so der Großhandelspreis für die Registrierung von Domains deutlich verringert. Als .net das letzte Mal Gegenstand eines Bieterverfahrens gewesen sei, seien die Gebühren um fast die Hälfte von US$ 6,– auf US$ 3,50 heruntergeboten worden, während .com bei US$ 6,27 verblieben sei; dies lasse darauf schließen, dass ein offenes Bieterverfahren heute ähnliche Vorteile bringen würde. Zudem solle die NTIA eine sinnvolle Preisobergrenze für den Gewinner der Ausschreibung einführen. ICANN hingegen habe ein begründetes Interesse daran, dass VeriSign so viel Geld wie möglich verdiene, da man ICANN für jede Registrierung bezahle. Auch wenn viele dieser Argumente bereits bekannt sind, ist jedenfalls der letzte Punkt diskutabel: ICANNs Interesse hängt nicht davon ab, wie teuer eine .com-Domain ist, sondern davon, dass möglichst viele .com-Domains registriert, verlängert und transferiert werden. Sinken die Registrierungszahlen unter .com, sinken auch die Einnahmen von ICANN; eben dies ist seit einigen Monaten zu beobachten und hat bei ICANN unter anderem dazu geführt, dass mehr als 30 Mitarbeiter entlassen wurden.

VeriSign hat die Vorwürfe in einer ersten Stellungnahme scharf zurückgewiesen. Das Schreiben beruhe auf einem grundlegenden Missverständnis und ignoriere den klaren Wortlaut des „Cooperative Agreement“, das Wesen von Kooperationsvereinbarungen, den Verlauf der Verhandlungen zwischen dem US-Ministerium, VeriSign und ICANN, die Rolle ICANNs als zentraler Koordinator des DNS, die langjährige US-Politik sowie die ausdrücklichen Bestimmungen im „Registry Agreement“ zwischen ICANN und VeriSign. Sollte sich das Ministerium dafür entscheiden, das „Cooperative Agreement“ zu kündigen, werde .com weiterhin gemäß den Bedingungen des Registry Agreements zwischen ICANN und VeriSign verwaltet, um die kontinuierliche Sicherheit, Stabilität und Widerstandsfähigkeit dieser wichtigen Internet-Infrastruktur zu gewährleisten.

Die Schreiben finden Sie unter:
> https://www.economicliberties.us/wp-content/uploads/2024/06/Verisign-Letter-to-NTIA-Final-062624.pdf
> https://www.economicliberties.us/wp-content/uploads/2024/06/AELP-Verisign-Letter-to-DOJ-Final-062624.pdf

Die Stellungnahme von VeriSign finden Sie unter:
> https://investor.verisign.com/node/24591/html

Quelle: domainnamewire.com, eigene Recherche

RDRS – NUTZUNGSZAHLEN IM MAI 2024 AUF REKORDTIEF

Die Nutzungszahlen für den WHOIS-Nachfolger „Registration Data Request Service“ (RDRS) bleiben ernüchternd: sechs Monate nach dem Start der zweijährigen Testphase fiel die Zahl der Anfragen auf ein Rekordtief.

Mit Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mussten viele Domain-Registrare personenbezogene Daten, die zuvor im WHOIS-Verzeichnis innerhalb von wenigen Sekunden für jedermann öffentlich verfügbar waren, entfernen. Gleichwohl bestand die Notwendigkeit zum Beispiel für Strafverfolgungsbehörden und zur Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche, auf den nicht-öffentlichen Teil der WHOIS-Daten zuzugreifen. Die Lösung von ICANN lautete RDRS; dahinter verbirgt sich ein kostenloses Ticketsystem, das alle Anfragen für nicht-öffentliche gTLD- Registrierungsdaten bearbeitet. Der RDRS verbindet den Anfragenden mit dem für eine Domain unter generischer Endung zuständigen ICANN-akkreditierten Registrar, sofern letzterer an diesem Service teilnimmt. Die gesamte Kommunikation und Datenweitergabe zwischen dem Anfragenden und dem für eine Domain zuständigen Domain-Registrar erfolgt außerhalb des RDRS-Systems. ICANN hält die nicht-öffentlichen WHOIS-Daten also nicht zentral vor, sondern ermöglicht über den RDRS lediglich das Senden und Empfangen von Anfragen zu einer Domain mit generischer Top Level Domain über eine einzige Plattform. Der Dienst garantiert keinen Zugriff, dass man die angeforderten Registrierungsdaten auch wirklich erhält. Letztlich liegt die Entscheidung damit beim Registrar, der unter Beachtung der für ihn geltenden Datenschutzgesetze der Anfrage entspricht oder sie ablehnt. Auf eine rasche Antwort sollten die „requestors“ allerdings nicht hoffen. In jenen Fällen, in denen die Bitte um Offenlegung der WHOIS-Daten abgelehnt wurde, dauerte es im April 2024 von der Anfrage bis zur Antwort 11,26 Tage; wurde die Anfrage positiv beschieden, dauerte es sogar 14,09 Tage, also über zwei Wochen.

Am 27. Juni 2024 hat ICANN nach sechsmonatigem Pilotbetrieb ein erstes Zwischenfazit gezogen, und das fällt ernüchternd aus. Zwar betont die Internet-Verwaltung, auf zahlreichen Veranstaltungen wie dem ICANN APAC-TWNIC Engagement Forum (Taipei), dem Contracted Parties Summit (Paris), dem Middle East DNS Forum (Marokko), dem International Trademark Association Annual Meeting (Atlanta) oder einem Webinar von eco, dem Verband der Internetwirtschaft eV, für den RDRS geworben zu haben. Bisher wurden aber in sechs Monaten lediglich 4.018 Nutzerkonten eingerichtet, über die 1.215 Anfragen eingereicht wurden, also etwa 202 Anfragen monatlich. Die Tendenz deutet auf einen weiteren Rückgang hin: im Mai 204 gab es nur 156 Anfragen und damit so wenige wie nie zuvor, davon 46 von Strafverfolgungsbehörden und weitere 37 von Markenrechtsinhabern bzw. deren anwaltlichen Vertretern. Erfolg hatten im Mai 2024 lediglich rund 20 Prozent der Anfragen. Insgesamt konnte ICANN die Zahl der teilnehmenden Registrare leicht auf 88 steigern; durch die Aufnahme vor allem eines zu Alibaba gehörenden Registrars decken sie 59 Prozent aller Domains mit generischer Endung ab. Das bedeutet aber auch umgekehrt: gehört der für eine Domain zuständige Registrar zu den verbleibenden 41 Prozent, bleibt eine RDRS-Anfrage erfolglos.

Zu den Erweiterungen, an denen ICANN arbeitet, um die Funktionalität des Systems zu verbessern, gehören die Aufnahme von Adress- und Telefonnummer des Antragstellers, das Hinzufügen eines Anfragedatums sowie optional der Unternehmung bzw. Organisation, welcher der „requestor“ angehört; außerdem sollen alle Anfragen ohne Filterung angezeigt werden können. Von einer Beschleunigung der Bearbeitung ist keine Rede, wohl weil ICANN dies nicht beeinflussen kann. Ob ICANN die Testphase die vollen zwei Jahre aufrechterhält, bleibt abzuwarten.

Die Mitteilung von ICANN finden Sie unter:
> https://www.icann.org/en/blogs/details/icann-highlights-from-six-months-of-rdrs-operations-and-metrics-27-06-2024-en

Quelle: icann.org, eigene Recherche

TLD – NEUES VON .LOCKER, .RU UND .ZUERICH

Zürich, das globale Zentrum der Bank- und Finanzwirtschaft, bietet aktuell besonders begehrte Domains an: noch bis 16. Juli 2024 stehen reservierte .zuerich-Domains zur Registrierung frei. Derweil startet .locker seine Sunrise-Phase, während Russlands .ru einen Aktivitätsbericht für 2023 vorlegt – hier unsere Kurznews.

Die in New York ansässige Orange Domains LLC geht mit der neuen Top Level Domain .locker auf den Markt. Seit dem 19. Juni 2024 und noch bis zum 20. August 2024 läuft eine Sunrise-Phase, in der verifizierte Markeninhaber die exklusive Möglichkeit haben, ihre gewünschten .locker-Domains zu registrieren, bevor sie für die Allgemeinheit verfügbar werden. Ein Eintrag der Marke im Trademark Clearinghouse ist Voraussetzung, um an der Sunrise Period teilnehmen zu können. Die Endung .locker will nach eigenen Angaben Vertrauenswürdigkeit, Nützlichkeit und Zugänglichkeit verkörpern; vor allem aber steht sie an der Schnittstelle zwischen Web2 und Web3, und eine Web2-Domain zusammen mit der entsprechenden digitalen Web3-Identität umfasst. Das soll verhindern, dass fremde Dritte die entsprechende Web3-Identität beanspruchen. Um die Endung .locker hatte sich ursprünglich die US-amerikanische Dish DBS Corporation beworben und den Zuschlag erhalten, um sie als .brand zu betreiben, dann aber das Interesse verloren. Der Registry-Vertrag wurde daraufhin im Januar 2024 auf Orange Domains LLC übertragen, ein Joint Venture aus Trust Machines, Tucows und Hiro Systems.

Das Coordination Center for TLD RU, Registry der russischen Länderendung .ru, hat einen Aktivitätsreport für das Jahr 2023 veröffentlicht. Danach waren zum Jahresende 2023 exakt 5.439.137 .ru-Domains registriert, ein Anstieg um 12,7 Prozent; hinzu kommen 768.883 Domains unter der kyrillischen Variante von .ru. Nach Angaben der Registry ist .ru damit Wachstumsführer unter allen ccTLDs und belegt den sechsten Platz in der ccTLD-Weltrangliste. Der Bericht widmet sich auch der Informationssicherheit und der Bekämpfung von Schadsoftware. Insgesamt habe es 54.977 Mitteilungen der zuständigen Behörden an Registrare über die Nutzung von .ru-Domains zu bösartigen Aktivitäten gegeben, ein Anstieg um 236,79 Prozent gegenüber dem Vorjahr 2022. Im Jahr 2023 habe man zudem die Entwicklung von „Domain Patrol“ fortgesetzt; dabei arbeiten aktuell zwölf „competent organizations“ mit Domain-Registraren zusammen, um anhand von sechs „maliciousness criteria“ Bedrohungen zu beseitigen und die Sicherheit des russischen Domain-Namensraumes zu gewährleisten. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass all diese Zahlen auf Angaben der Registry beruhen; es ist nicht auszuschließen, dass .ru Teil der russischen Kriegspropaganda geworden ist.

Der Kanton Zürich gibt auch in diesem Jahr geschützte Bezeichnungen unterhalb der Top Level Domain .zuerich in einem Gesuchsverfahren für die Nutzung frei. Davon erfasst sind Domain-Namen, an denen ein erhöhtes öffentliches oder besonderes Interesse besteht, in diesem Jahr digital.zuerich und feuerwehr.zuerich. Diese Domains stehen für die direkte Registrierung nicht zur Verfügung; sie werden stattdessen periodisch über ein Zuteilungsverfahren vergeben. Die Registry prüft dann, wie die Nutzung der beantragten Domain den erhöhten öffentlichen oder besonderen Interessen entsprechen wird, welche Personen, Personengruppen, Branchen oder Institutionen von der beantragten Bezeichnung betroffen sind oder an ihr ein besonderes Interesse haben, und wie die Nutzung der Domain die betroffenen Personen, Personengruppen, Branchen oder Institutionen ausreichend vertreten oder ihnen zugutekommen wird. Die Gebühr für die Zuteilung einer reservierten Bezeichnung beträgt einmalig CHF 800,– netto, umgerechnet also etwa EUR 831,– zuzüglich der jährlichen Registrierungsgebühren. Doch Vorsicht: Domains unter .zuerich stehen exklusiv den im Kanton Zürich tätigen Unternehmen und Organisationen des öffentlichen Rechts zur Verfügung, eine allgemeine, freie Registrierung gibt es also nicht. Interessenten, welche die allgemeinen Registrierungsbedingungen erfüllen, können ihr Interesse an der Zuteilung einer oder mehrerer reservierter Domain-Bezeichnungen bis 16. Juli 2024 melden.

Den Aktivitätsreport für .ru finden Sie unter:
> https://cctld.ru/files/yr_report/dir_year_report_2023-2.pdf

Weitere Informationen zu .zuerich-Domains finden Sie unter:
> https://www.zh.ch/de/wirtschaft-arbeit/domain-zuerich/zuteilung/zuteilungsgesuch.html

Quelle: trademark-clearinghouse.com, cctld.ru, zh.ch

UDRP – KEINE JOHNRIZVI.COM FÜR JOHN RIZVI P.A.

In einem aktuellen UDRP-Verfahren vor der WIPO scheiterte die John Rizvi P.A. gegen John Rizvi im Streit um die Domain johnrizvi.com. Unter anderem verfing das Argument nicht, der Gegner nutze die Domain nicht.

Die in Florida (USA) ansässige John Rizvi P.A. („Professional Association“) bietet seit 2001 unter dem Namen „John Rizvi“ Dienstleistungen im Bereich Patentrechte. John Rizvi ist Gründer und geschäftsführender Partner. Die Unternehmung hat im August 2023 die US-Marke „JOHN RIZVI“ für juristische Dienstleistungen beantragt, sie verweist aber auch auf die markenmäßige Nutzung von „John Rizvi“ seit 2001. Sie sieht ihre Rechte durch die im Januar 2017 registrierte Domain johnrizvi.com verletzt. Zum Zeitpunkt des von der John Rizvi P.A. beantragten UDRP-Verfahrens vor der WIPO löste die Domain johnrizvi.com auf eine Pay-per-Click Seite auf, unter der Links für Wohltätigkeitsorganisationen und Bildungskurse angezeigt wurden. Inhaber der Domain ist John Rizvi aus Indien, der in Dubai ansässig ist. Er legte im Rahmen des Verfahrens eine Kopie seines Ausweises vor und teilte mit, sein Registrar habe ihm 2017 eine Werbe-eMail geschickt, in der ihm nahe gebracht wurde, doch die Domain johnrizvi.com zu registrieren, weil sie seinem Namen entspricht. Er fand das eine gute Idee, registrierte die Domain und plante, eine Website über seine Referenzen zu entwickeln, sei aber mangels Zeit bisher nicht dazu gekommen. Als Entscheider wurde der australische Rechtsanwalt John Swinson berufen.

Swinson wies die Beschwerde ab, weil der Gegner offensichtlich berechtigterweise Inhaber der Domain ist und die Beschwerdeführerin keine Bösgläubigkeit des Gegners nachgewiesen habe (WIPO Case No. D2024-1775). Er sparte sich schon, die Frage der Ähnlichkeit von Marke und Domain zu klären und verwies auf seine weiteren Ausführungen zum Recht und berechtigten Interesse des Gegners an der Domain sowie einer Bösgläubigkeit bei Registrierung und Nutzung der Domain. Für Swinson war völlig klar, dass der Gegner mit einem Namen bekannt ist, der der Domain entspricht. Er habe nachgewiesen, dass John Rizvi sein Name ist. Er habe ihn unter diesem Namen auch bei Facebook gefunden. Folglich habe die Beschwerdeführerin die Anforderungen des zweiten Elements der UDRP nicht erfüllt. Zur Frage der Bösgläubigkeit machte Swinson deutlich, dass die vorgelegten Beweise nicht darauf hindeuten, dass der Gegner mit der Registrierung der Domain das Ziel verfolgte, aus der Marke der Beschwerdeführerin Nutzen zu ziehen oder sie auszunutzen. Nichts spreche dafür, dass er die Beschwerdeführerin kannte oder hätte kennen müssen. Der Gegner registrierte die Domain, weil sie seinen Namen wiedergibt. Die Domain löste zu einer vom Registrar automatisiert generierten Parking-Website mit Pay-per-Click Werbung für Wohltätigkeitsorganisationen und Bildungskurse auf. Daraus ergäbe sich kein Hinweis auf eine bösgläubige Nutzung der Domain. Die Beschwerdeführerin argumentiere, der Gegner halte die Domain seit langer Zeit und nutze sie nicht, was für seine Bösgläubigkeit spreche. Dies, so Swinson, sei allenfalls ein schwaches Argument, das nicht durch Beweise untermauert wurde. Aus diesen Gründen sah Swinson die Beschwerde als nicht begründet an und wies sie zurück.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain johnrizvi.com finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2024/d2024-1775.pdf

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

KI – AGENT.AI BIETET NEUES DOMAIN-BEWERTUNGSTOOL

Der Wert einer Domain bewegt das Internet und insbesondere Domain-Investoren, seit es das World Wide Web gibt. Über die Jahre entstanden immer wieder Bewertungssysteme, die automatisiert den Wert einer Domain einschätzten. Nun gibt es ein neues, auf KI beruhendes System: der „Website Domain Valuation Expert“ von agent.ai.

Dharmesh Shah haben wir gelegentlich bereits in Artikeln erwähnt, etwa als er die Domain chat.com kaufte und zwei Monate später im Mai 2023 gewinnbringend für einen achtstelligen Betrag weiterverkaufte, oder als er im Oktober 2023 die Domain you.ai für US$ 700.000,– (ca. EUR 660.377,–) kaufte. Shah hat also einige Erfahrung mit dem Kauf und Verkauf von Premium-Domains. Bekannt ist er aber vor allem als Mitbegründer von HubSpot. Vor kurzem hat Shah mit agent.ai eine Website kreiert, die es Nutzern ermöglicht, KI-Agenten zur Erledigung verschiedener Aufgaben zu erstellen und zu nutzen. Ganz neu ist nun ein Domain-Bewertungsmodul unter agent.ai. Auf LinkedIn gab Shah bekannt, dass, wer eine Premium-Domain kaufen oder verkaufen will, diese nun zunächst mit dem neuen „Domain Appraiser agent“ bewerten kann. Das Bewertungswerkzeug kann nach Eingabe des Domain-Namens dessen Wert einschätzen. Das Programm basiert auf Millionen von Domain-Transaktionen, die im Laufe der Jahre zusammengekommen sind und die es über eine proprietäre und bezahlte API einspeist. Auch Shah hat seine im Laufe von über 30 Jahren gesammelten persönlichen Erfahrung mit Domains einfließen lassen.

Um den „Website Domain Valuation Expert“ zu nutzen, muss man sich zunächst bei agent.ai mit eMail und Passwort – kostenlos – anmelden. Über einen normalen Desktop-Internetbrowser kann man dann, nachdem man seine eMail-Adresse bestätigt hat, seine Abfrage starten. Die Auswertung, die erfolgt, geht weiter, als man zunächst vermutet. Es erscheinen unter der finalen Bewertung mit Preisangabe drei Listen, die auf Details (Bewertungsfaktoren) der Domain eingehen. Unter „Raw Equity“ finden sich zum Beispiel Angaben zu „Annual Exact Match Searches“, „Keyword Value“, „Age“, „History“, „Feeling Evoked“, „Technical SEO Health“ und vielem mehr. Der zweite Bereich ist das „Market Budget“, dessen Bewertungsfaktoren etwa „Market Brandability“, „Competitor Analysis“, „Ability to Extract Revenue for Commercial Use“ und „Ease of Selling Domain in Current Market“ umfassen. Schließlich liefert der dritte Bereich „Perceived Value“ weitere neun Bewertungsfaktoren, unter anderem „Cultural Relevance“, „Crisis Resilience“ und „Market Booming or in Bubble“. Alle diese Faktoren zusammen ergeben ein differenziertes Bild einer Domain und helfen, wer die Angaben verständig zu lesen vermag, bei der Einschätzung, ob man die Domain kaufen möchte und zu welchem Preis. Stimmen aus den Kommentaren im Artikel von Elliot Silver auf domaininvesting.com zu dem Projekt von Shah sind überwiegend positiv. Wir können jedenfalls empfehlen, einen Blick auf das neue Bewertungstool zu werfen und es zu testen.

Sie finden den agent.ai „Website Domain Valuation Expert“ unter:
> https://agent.ai

Quelle: domaininvesting.com, eigene Recherche

IPL.COM – LICHT-DOMAIN FÜR US$ 265.000,–

Die vergangene Domain-Handelswoche bietet zwei Domains im sechsstelligen Bereich, die jeweils lediglich drei Zeichen aufweisen. An der Spitze steht ipl.com mit US$ 265.000,– (ca. EUR 247.664,–).

Die preishöchste Domain der vergangenen Domain-Handelswoche ist die Drei-Zeichen-Domain ipl.com mit US$ 265.000,– (ca. EUR 247.664,–), die sich so auf Platz zehn der Jahresbestenliste etablieren kann. Die Bindestrich-Domain e-mailmarketing.com erzielt EUR 9.800,– und verbessert sich so von im Februar 2014 erzielten US$ 2.500,– (ca. EUR 1.838,–).

Unter den Länderendungen steht mit evo.io zum Preis von US$ 105.000,– (ca. EUR 98.131,–) eine Domain aus dem Britischen Territorium im Indischen Ozean an erster Position; in der Jahresbestenliste steht sie zur Zeit auf Platz 7. Im Übrigen zeigen zwei .ai-Domains in der Liste, dass die Endung nicht einfach so Höchstpreise generiert: penta.ai kommt auf US$ 2.300,– (ca. EUR 2.150,–), und straightline.ai erschöpft sich bei US$ 1.501,– (ca. EUR 1.403,–).

Bei den neuen generischen Endungen wird .art immer stärker und liefert diesmal mit voice.art zum Preis von US$ 40.000,– (ca. EUR 37.383,–) sehr gut ab. Die klassischen generischen Endungen bieten mehr als üblich, unter anderem mit kernel.net zum Preis von US$ 20.000,– (ca. EUR 18.692,–). Die vergangene Domain-Handelswoche erweist sich wieder mal als recht lukrativ.

Länderendungen
————–

evo.io – US$ 105.000,– (ca. EUR 98.131,–)
parasail.io – US$ 14.000,– (ca. EUR 13.084,–)
numbers.io – EUR 12.500,–
nume.io – US$ 6.888,– (ca. EUR 6.437,–)
livecricket.io – EUR 2.100,–
tuning.io – US$ 1.501,– (ca. EUR 1.403,–)

skireis.nl – EUR 25.000,–
skireizen.nl – EUR 25.000,–
wintersporten.nl – EUR 25.000,–
high.nl – EUR 4.000,–

ebl.de – EUR 11.900,–
teeth.co.uk – GBP 10.000,– (ca. EUR 11.800,–)
nectar.fi – EUR 9.500,–
cggroup.de – EUR 7.495,–
twi.in – US$ 5.199,– (ca. EUR 4.859,–)
fitpass.in – US$ 4.900,– (ca. EUR 4.579,–)
immo-deutschland.de – EUR 4.500,–
vergabeeexperten.de – EUR 4.450,–
thea.de – EUR 4.000,–
bullish.vc – US$ 3.500,– (ca. EUR 3.271,–)
dibe.eu – EUR 3.200,–
karriereseiten.de – EUR 3.000,–
selbsthypnose.ch – EUR 2.875,–
wee.eu – EUR 2.850,–
marlo.ch – EUR 2.500,–
foon.eu – EUR 2.500,–
betano.si – EUR 2.500,–
foreveryoung.fr – EUR 2.499,–
alara.eu – EUR 2.499,–
bizcap.eu – EUR 2.499,–
507.tv – US$ 2.534,– (ca. EUR 2.368,–)
penta.ai – US$ 2.300,– (ca. EUR 2.150,–)
street-food-catering.de – EUR 2.000,–
sport-nachrichten.de – EUR 2.000,–
squeeze.it – EUR 2.000,–
straightline.ai – US$ 1.501,– (ca. EUR 1.403,–)

Neue Endungen
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voice.art – US$ 40.000,– (ca. EUR 37.383,–)
evolution.cloud – EUR 17.500,–
virtual.art – US$ 10.000,– (ca. EUR 9.346,–)
canvas.art – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.673,–)
recall.bot – US$ 3.250,– (ca. EUR 3.037,–)
ssg.bet – US$ 2.500,– (ca. EUR 2.336,–)

Generische Endungen
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kernel.net – US$ 20.000,– (ca. EUR 18.692,–)
rejuvenation.net – US$ 14.888,– (ca. EUR 13.914,–)
cabin.info – US$ 5.888,– (ca. EUR 5.503,–)
28.org – US$ 5.349,– (ca. EUR 4.999,–)
62.org – US$ 5.049,– (ca. EUR 4.719,–)
even.org – US$ 5.019,– (ca. EUR 4.691,–)
page.net – US$ 4.549,– (ca. EUR 4.251,–)
snap.info – EUR 3.688,–
solarpower.net – US$ 2.724,– (ca. EUR 2.546,–)
2u.net – US$ 2.524,– (ca. EUR 2.359,–)
ckd.org – US$ 2.499,– (ca. EUR 2.336,–)
fio.org – US$ 2.499,– (ca. EUR 2.336,–)
gad.org – US$ 2.499,– (ca. EUR 2.336,–)
nco.org – US$ 2.499,– (ca. EUR 2.336,–)
moments.net – US$ 2.139,– (ca. EUR 1.999,–)
oneforest.org – US$ 1.895,– (ca. EUR 1.771,–)
become.net – US$ 1.599,– (ca. EUR 1.494,–)
380.org – US$ 1.499,– (ca. EUR 1.401,–)
900.org – US$ 1.499,– (ca. EUR 1.401,–)
901.org – US$ 1.499,– (ca. EUR 1.401,–)

.com
—–

ipl.com – US$ 265.000,– (ca. EUR 247.664,–)
myfy.com – US$ 75.000,– (ca. EUR 70.093,–)
positivegroup.com – US$ 60.000,– (ca. EUR 56.075,–)
prophetic.com – US$ 60.000,– (ca. EUR 56.075,–)
flexibleit.com – US$ 37.000,– (ca. EUR 34.579,–)
reproductivehealth.com – US$ 35.075,– (ca. EUR 32.780,–)
petwear.com – US$ 30.500,– (ca. EUR 28.505,–)
grandco.com – US$ 30.000,– (ca. EUR 28.037,–)
xte.com – US$ 19.500,– (ca. EUR 18.224,–)
kingpins.com – US$ 18.361,– (ca. EUR 17.160,–)
ohso.com – US$ 15.010,– (ca. EUR 14.028,–)
lusty.com – EUR 11.000,–
savestore.com – US$ 10.500,– (ca. EUR 9.813,–)
e-mailmarketing.com – EUR 9.800,–
hortum.com – EUR 9.600,–
stung.com – US$ 10.011,– (ca. EUR 9.356,–)
bluesword.com – US$ 10.000,– (ca. EUR 9.346,–)
kidscorner.com – US$ 7.000,– (ca. EUR 6.542,–)
altdot.com – US$ 6.000,– (ca. EUR 5.607,–)
euryale.com – US$ 6.000,– (ca. EUR 5.607,–)
reclipse.com – US$ 5.900,– (ca. EUR 5.514,–)
dulci.com – US$ 5.555,– (ca. EUR 5.192,–)
hathead.com – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.673,–)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

ONLINE – NRW IT-RECHTSTAG IM SEPTEMBER 2024

Der 14. NRW IT-Rechtstag findet in diesem Jahr wieder online statt: an drei Tagen zwischen dem 12. September 2024 ab 10:00 Uhr und dem 26. September 2024 bis 16:30 Uhr können Interessierte insgesamt 15 Stunden Fachfortbildung erlangen. Die Agenda ist noch nicht vollständig.

Der Kölner Anwaltverein (KAV) lädt zum NRW IT-Rechtstag in drei Modulen am 12., 20. und 26. September 2024. Das Modul-System vom vergangenen Jahr wird fortgeführt, Teilnehmer*innen können 15 Stunden Fortbildung nach FAO an drei Terminen erarbeiten. Die drei Module starten jeweils um 10:00 Uhr und enden um 16:30 Uhr. Die Programmpunkte der Module sind noch nicht vollständig. Für das Modul 1 sind vier Vorträge geplant, wobei das Kernthema Künstliche Intelligenz ist. Als Referenten stehen die Rechtsanwälte Dr. Frank Remmertz und Tom Braegelmann auf der Agenda. Ebenfalls vier Vorträge gibt es im Modul 2, von denen zwei sich der aktuellen Rechtsprechung der 8. Kammer für Handelssachen des LG Düsseldorf widmen; Rechtsanwältin Anna Cardillo setzt sich zudem in einem Vortrag mit der Wechselwirkung von KI und Datenschutz auseinander. Im 3. Modul zeigt Rechtsanwalt Dr. Carsten Föhlisch Trends im E-Commerce-Recht, und Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp prüft die Beziehung KI und Urheberrecht.

Der NRW IT-Rechtstag findet am 12., am 20. und am 26. September 2024 von jeweils 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr statt. Die Kosten für die Teilnahme variieren, je nach Mitgliedsstatus beim Kölner Anwaltverein und ob man alle drei Tage oder lediglich einzelne Module bucht. Für das einzelne Modul betragen die Kosten zwischen EUR 149,– für KAV-Jungmitglieder und EUR 249,– für Nicht-Mitglieder. Bucht man alle drei Module, betragen die Kosten EUR 375,– bzw. EUR 625,–. Die Online-Veranstaltung ist für alle Endgerätesysteme über Internetbrowser, ohne irgendwelche Plug-Ins, zugänglich.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://davit.de/event/14-nrw-it-rechtstag-2024/

Quelle: davit.de, eigene Recherche

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