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Der NRW IT-Rechtstag 2024 findet im September und nur Online statt

Der 14, NRW IT-Rechtstag findet in diesem Jahr wieder online statt: an drei Tagen zwischen 12. September 2024 10:00 und 26. September 2024 können Interessierte insgesamt 15 Stunden Fachfortbildung erlangen. Die Agenda ist noch nicht vollständig.

Der Kölner Anwaltverein (KAV) lädt zum NRW IT-Rechtstag in 3 Modulen am 12., 20. und 26. September 2024. Das Modul-System vom vergangenen Jahr wird fortgeführt, Teilnehmer*innen können 15 Stunden Fortbildung nach FAO an drei Terminen erarbeiten. Die drei Module starten jeweils um 10:00 Uhr und enden um 16:30 Uhr. Die Programmpunkte der Module sind noch nicht vollständig. Für das Modul 1 sind vier Vorträge geplant, wobei das Kernthema Künstliche Intelligenz ist. Als Referenten stehen die Rechtsanwälte Dr. Frank Remmertz, Tom Braegelmann und Tom Braegelmann auf der Agenda. Ebenfalls vier Vorträge gibt es im Modul 2, von denen zwei sich der aktuellen Rechtsprechung der 8. Kammer für Handelssachen des LG Düsseldorf widmen und Rechtsanwältin Anna Cardillo sich in einem Vortrag mit der Wechselwirkung von KI und Datenschutz auseinandersetzt. Im 3. Modul zeigt Rechtsanwalt Dr. Carsten Föhlisch Trends im E-Commercerecht und Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp prüft die Beziehung KI und Urheberrecht.

Der NRW IT-Rechtstag findet 2024 vom 12., am 20. und am 26. September von jeweils 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr statt. Die Kosten für die Teilnahme variiert, je nach Mitgliedsstatus beim Kölner Anwaltverein und ob man alle drei Tage oder lediglich einzelne Module bucht. Für das einzelne Modul betragen die Kosten zwischen EUR 149,- für KAV Jungmitglieder und EUR 249,- für Nicht-Mitglieder. Bucht man alle drei Module betragen die Kosten EUR 375,-, bzw. EUR 625,-. Die Online-Veranstaltung ist für alle Endgerätesysteme über Internetbrowser, ohne irgendwelche PlugIns zugänglich.

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