ICANN

Reform des neuen RAA verabschiedet

Das neue Registrar Accreditation Agreement (RAA) steht: Ende Juni 2013 meldete die Internet-Verwaltung ICANN, dass sie sich mit ihrer Registrar Stakeholders Group auf eine reformierte Grundlagenvereinbarung verständigt hat. Auch für die Inhaber von Domain-Namen bringt das neue RAA zahlreiche Änderungen mit sich.

Etwa ein Jahr ist seit dem Beginn der Verhandlungen um das RAA vergangen, das als eine Art Grundlagenvertrag die Rechtsbezieh-
ung zwischen ICANN und den bei ihr akkreditierten Domain-Registraren regelt. Zugleich bildet das RAA einen wesentlichen Bau-
stein innerhalb des Programms zur Einführung neuer globaler Top Level Domains, da es für jede neue Domain-Endung verpflichtend
gilt. Beleg für die Bedeutung des RAA ist unter anderem, dass es zu den wenigen Dokumenten gehört, die ICANN in deutscher
Übersetzung auf seiner Website bereit hält. Größte praktische Bedeutung hat das RAA samt seinen Änderungen für die Registrare. So müssen sie künftig beispielsweise einen „point of contact“ einrichten, um das ganze Jahr durchgängig per eMail und Telefon für Berichte über illegale Aktivitäten erreichbar zu sein; diese Meldestelle ist nicht nur auf Strafverfolgungsbehörden beschränkt, sondern gilt auch für quasi-staatliche Behörden oder Verbraucherschutzorganisationen. Auf Beschwerden müssen die Registrare binnen 24 Stunden reagieren; Berichte über Missbrauch sind für die Dauer von in der Regel zwei Jahren aufzubewahren.

Diese Verschärfungen werden auch die Domain-Inhaber zu spüren bekommen. Die neue „Whois Accuracy Program Specification“ reformiert den gesamten Registrierungsprozess. Wer eine Domain registriert oder überträgt, muss künftig die dabei angegebene
eMail-Adresse binnen 15 Tagen durch eine Bestätigungsnachricht aktiv verifizieren. Alternativ erlaubt das RAA auch die Verifizierung des Domain-Inhabers anhand der hinterlegten Telefonnummer durch einen bestätigenden Telefonanruf oder per SMS, was aus Kostengründen jedoch kaum praktiziert werden dürfte. Reagiert der Domain-Inhaber darauf nicht, hat der Registrar die
Möglichkeit, die Kontaktdaten entweder manuell zu prüfen oder die Domain zu suspendieren; auch insoweit dürften Kostengründe
dafür sprechen, dass sich Registrare für die Suspendierung entscheiden. Ohnehin spricht viel dafür, dass mit den gestiegenen
Verpflichtungen für die Registrare auch die Registrierungsgebühren in den kommenden Monaten deutlich anziehen, um dem zusätzlichen Verwaltungsaufwand gerecht zu werden.

Der Zwang zur Unterzeichnung des neuen RAA ergibt sich für viele Registrare schon deshalb, weil sie nur dann ihren Kunden Domains mit einer neu eingeführten Endung anbieten dürfen. Auch wer künftig .info-, .biz- und .org-Domain verkaufen will, muss
sich dem neuen Regelwerk unterwerfen. Experten erwarten daher, dass die Konzentration unter den Domain-Registraren weiter zu-
nimmt; während die geplanten Änderungen von den Registraren, die wie GoDaddy, Key Systems, Demand Media, Momentous und Mark
Monitor mit ICANN am Verhandlungstisch saßen, leicht zu tragen sind, dürften kleinere und mittlere Registrare oftmals noch gar
nicht ahnen, welche Verpflichtungen auf sie zukommen. Immerhin: ICANN hat angekündigt, Workshops zum neuen RAA in allen Teilen
der Welt abzuhalten.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top