nTLDs

TKG-Novelle berücksichtigt geoTLDs

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat Ende September 2010 den Referentenentwurf zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorgelegt. Neben Verbesserungen im Bereich Verbraucher- und Datenschutz sieht der Entwurf erstmalig Regelungen zu geoTLDS vor.

Obwohl die Diskussionen über den Inhalt des Bewerberhandbuchs für neue Top Level Domains andauern, dürfen sich zumindest potentielle Bewerber für geographische Top Level Domains (kurz geoTLDs) wie etwa .berlin oder .paris darauf einstellen, die Zustimmung der jeweiligen Gebietskörperschaft belegen zu müssen. Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle greift diesem Mechanismus vor, und hat im Referentenentwurf zum TKG einen Änderungsvorschlag adressiert. So soll § 66 TKG folgender Absatz 5 angefügt werden: „Ist im Vergabeverfahren für generische Domänen oberster Stufe für die Zuteilung oder Verwendung einer geografischen Bezeichnung, die mit dem Namen einer Gebietskörperschaft identisch ist, eine Einverständniserklärung oder Unbedenklichkeitsbescheinigung durch eine deutsche Regierungs- oder Verwaltungsstelle erforderlich, obliegt die Entscheidung über die Erteilung des Einverständnisses oder die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der nach dem jeweiligen Landesrecht zuständigen Stelle. Weisen mehrere Gebietskörperschaften identische Namen auf, liegt die Entscheidungsbefugnis bei der Gebietskörperschaft, die nach der Verkehrsauffassung die größte Bedeutung hat.“

Ausweislich der Begründung des Entwurfs soll die Regelung dem Namensrechtsinhaber im Sinne des Subsidiaritätsprinzips im öffentlichen Interesse und unter Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten erlauben, Anforderungen für die Nutzung des Namens des Bundeslandes festzulegen. Damit bleibt Raum, im Einzelfall individuelle, angemessene Regelungen zu finden. So heißt es denn auch, dass die Regelung zu Fällen der Gleichnamigkeit auf Praktikabilitätserwägungen beruht. Die Einrichtung einer nationalen Koordinierungsstelle als Ansprechpartner für ICANN erscheint für das Ministerium daher zur Zeit entbehrlich.

Der Referentenentwurf wird nun in den kommenden Wochen mit Verbänden und Unternehmen diskutiert; eine Befassung des Kabinetts ist allerdings noch in diesem Jahr angestrebt. Aufgrund der verpflichtenden Vorgaben der EU muss die Umsetzung bis Mai 2011 erfolgen. Damit bleibt nicht nur Zeit, das ICANN-Meeting Anfang Dezember 2010 im kolumbianischen Cartagena abzuwarten, sondern sogar bis zum ersten ICANN-Meeting im kommenden Jahr, das für Mitte März 2011 angesetzt ist.

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